Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt: |
976.386,11 € |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt: |
976.386,11 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
898.900,00
€ |
901.249,84
€ |
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Soll-Ausgaben: |
898.900,00
€ |
901.249,84
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
50.000,00 € |
75.136,27 € |
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Soll-Ausgaben: |
50.000,00 € |
75.136,27 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 22.419,92 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand von 173.350,13 € aus. Der Schuldenstand beträgt 342.432,69 €.
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 25.389,92 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 25.389,92 € gem. § 82
Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 25.389,92 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt