Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet "Kleingarten, südlich der Klaus-Groth-Straße, westlich der Verlängerung Am Alten Bahnhof und nördlich des Neubaugebietes"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/762/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kleingartenverein hat die Gemeinde Schönberg gebeten, den Bebauungsplan Nr. 37 zu ändern, da die vorhandenen Baulichkeiten des Gemeinschaftshauses sowie der vorhandene Parkplatz nicht exakt den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes entsprechen.

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss hat zunächst im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 15.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und die Kosten dafür zu übernehmen.

 

Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 gekennzeichnet, wobei weder das Gemeinschaftshaus noch der Parkplatz eingemessen sind und daher nur die zu überplanende Fläche zu erkennen ist.

 

Es geht nun zunächst um den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 37, die Planinhalte werden im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens ermittelt und nach Beratung festgesetzt. Das Planverfahren ist als Regelverfahren durchzuführen.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „Kleingarten, südlich der Klaus-Groth-Straße, westlich der Verlängerung Am Alten Bahnhof und nördlich des Neubaugebietes“ (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, Herrn Blank und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt. Der Auftrag für die Vermessung des Geltungsbereichs als Plangrundlage für den Bebauungsplan wird an das Vermessungsbüro de Vries aus Neumünster erteilt.