Betreff
Ausschreibung eines Innenstadtmanagements und weiteres Vorgehen im Innenstadtprogramm
Vorlage
SCHÖN/BV/761/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 31. Mai 2021 - IV 502 - 476-58/2016-1373/2021 ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt und Ortsteilzentren (Innenstadtprogramm) veröffentlicht und mit dem 15.06.2021 in Kraft getreten. Mit diesem Förderprogramm hat sich die Landesregierung entschlossen, in den Kanon der „schnellen Hilfen“ ein Zuschussprogramm mit einem Fördermittelbudget in Höhe von 10 Mio. Euro zur Unterstützung angesichts der aktuellen Herausforderungen der Innenstädte, die sich durch die Covid-19-Pandemie noch verschärft haben, aufzunehmen. Diese Unterstützung erfolgt ergänzend zu dem langfristigen Ansatz der Städtebauförderung. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt.

           

Die Gemeinde Schönberg hat sich erfolgreich um Mittel aus diesem Förderprogramm beworben und mit Schreiben vom 14.02.2022 die Förderzusage in Höhe von 150.000 Euro bei einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro (75% Förderquote) erhalten.

           

Das Programm sieht drei geförderte Maßnahmen vor:

           Innenstadtmanagement

           Kultur- und Marketingkonzept

           Innenstadtfonds für Projekte

           

Beim Innenstadtmanagement handelt es sich um Personalstelle die sich mit einem aktiven Leerstandsmanagement befasst und im intensiven Austausch mit den Gewerbetreibenden der Innenstadt, Ideen und Maßnahmen zur Belebung entwickelt und durchführt. Aufgaben des Innenstadtmanagements können sein:

 

           Auftaktveranstaltung mit Öffentlichkeit, um über die Inhalte und Projekte des Innenstadtprogramms zu informieren und Ideen zu generieren

           Vorbereitung der Projekte von der Idee bis zum beschlussfähigen Projekt mit Finanzierungsplan und durchführenden Personen

           Koordination des Entscheidungsgremiums

           Betreuung des Arbeitsgremiums

           Einholung der Mittelfreigabe und Begleitung der Projektdurchführung oder eigenständige Projektdurchführung

           Vorbereitung der Abrechnung der Maßnahmen

           aktiver Vertrieb der leerstehenden Flächen und die Vernetzung entsprechender Akteure

           Veranstaltungsmanagement (Planung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung) von Veranstaltungen zur Belebung des Ortszentrums

           Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

           Förderung der Digitalisierung durch Unterstützung der digitalen Sichtbarkeit und Einbindung in übergeordnete Plattformen

           Erstellung Innenstadtstrategie /-konzept

           

 

Es wird empfohlen, die Beauftragung der Dienstleistung „Innenstadtmanagement“, die gemäß Förderbescheid mit einer Förderquote von 75% finanziert wird, aufgrund der kurzen Programmlaufzeit von zwei Jahren schnellstmöglich auszuschreiben. Bei angenommenen Personalkosten in Höhe von 60.000,00 Euro für zwei Jahre würde der Eigenanteil pro Jahr 7.500,00 Euro betragen.

           

Das weitere Vorgehen nach Ausschreibung der Dienstleistung sind die Bildung eines Arbeitsgremiums zur Ergänzung bereits bestehender Projektideen oder der Entwicklung neuer Projekte. Hierfür würde sich die Erweiterung des bestehenden „AK Ortsmarketing“ anbieten. Hier sollen auch erste Startprojekte besprochen und auf den Weg gebracht werden. Dazu zählen u.a. die Entwicklung bzw. Umsetzung einer „Schönberg App“, die Steigerung der Attraktivität der Fußgängerzone durch den Aufbau einer „mobilen Sandkiste“ für die Sommermonate, die Anschaffung neuer Strandkörbe als attraktive, maritime Sitzgelegenheiten innerhalb des Ortskerns, die Schaffung eines „blühenden Bandes“ mit Hilfe von Blumenampeln vom Markt an der Kirche bis zum Kuhlenkamp um nur einige Maßnahmen zu nennen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, den innerörtlichen Bereich attraktiver und agiler werden zu lassen.

           

           

           


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt des Förderbescheides zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) die hiermit geförderte Dienstleistung des Innenstadtmanagements mit einem Volumen in Höhe bis zu 60.000,00 Euro förderfähiger Kosten bei einem Eigenanteil von 15.000 Euro über zwei Jahre auszuschreiben.

 

Um Projekte für die Innenstadtentwicklung zu generieren, zu planen und die Durchführung zu begleiten, wird der bestehende „AK Ortsmarketing“ als Arbeitsgremium beauftragt.