Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2A für das Gebiet "Uferkoppel 10, Haus des Kurgastes"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/090/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein hat das „Haus des Kurgastes“ an neue Betreiber verpachtet. Diese führen erhebliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die Umsetzung deren Nutzungskonzeptes durch. Unter anderem soll eine große Terrasse im Norden des Grundstückes errichtet werden. Dieser Bereich ist in der aktuell rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A als Grünfläche mit der Zusatzbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Somit ist eine Bebauung ausgeschlossen und eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Das Verfahren kann gemäß § 13a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Dadurch kann auf die Erstellung eines Umweltberichts und auf den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) verzichtet werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2A für das Gebiet „Uferkoppel 10, Haus des Kurgastes“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, Guntram Blank, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, und für ein notwendiges Schallgutachten an das Büro Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH (WVK), Herr Hinz, erteilt.