Betreff
Raumkonzept Gemeinschaftsschule
Vorlage
SV/BV/032/2010
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

In der Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2009 sollte über das Raumkonzept der Gemeinschaftsschule beraten werden. Da die Vorberatungen im Planungszirkel zum Sitzungstermin noch nicht abgeschlossen waren und weitere wesentliche Informationen fehlten, hatte der Hauptausschuss den Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Der Planungszirkel Gemeinschaftsschule hat bisher insgesamt 10 mal getagt. Die Ergebnisse der ersten fünf Sitzungen sind Ihnen weitgehend bekannt. Darin wurden der Anbau der Lerngärten, die Nawi-Raumerstellung und das IT-Konzept ausführlich vorberaten und Ihnen die Ergebnisse anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.

 

In den letzten fünf Sitzungen des Planungszirkels wurden die baulichen Erfordernisse der neuen Gemeinschaftsschule ausführlich diskutiert. Anhand der vorliegenden Schülerzahlen ist davon auszugehen, dass der nächste Jahrgang Gemeinschaftsschule wieder sechszügig starten wird. Von daher wurde zunächst einmal darüber beraten, an welcher Stelle im Gebäude der nächste Jahrgang Gemeinschaftsschule starten kann. Dafür werden wiederum sechs Klassenräume und Gruppenräume benötigt. Hinzu kommt, dass die „auslaufenden“ Schulformen Real- und Hauptschule ebenfalls noch weiterhin ihren Platz finden müssen. Außerdem ergab sich aus der Diskussion, dass der Fachraumbedarf ebenfalls festgelegt werden muss.

 

Zentrale Frage war auch, ob die Kinder vom Start bis zum Ende der Schulzeit in demselben Klassenraum verbleiben oder ob sie ggf. nach der 6. oder 7. Klasse den Raum wechseln. Davon ist die Frage abhängig, wie viele Lerngärten bzw. Gruppenräume noch ergänzt werden müssen.

 

Es wurde immer wieder deutlich, dass eine Gesamtplanung für den Gebäudekomplex unverzichtbar ist, die alle Belange berücksichtigt. Berechnungsgrundlage dafür ist eine sechszügige Gemeinschaftsschule, die 36 Klassenräume benötigt und eine dreizügige Grundschule, die einen Klassenraumbedarf von 12 hat. Zuzüglich der erforderlichen Fach- und Gruppenräume. Von daher wurde Architekt Voss zunächst einmal darum gebeten, zu ermitteln, wo sich auf dem Schulgelände überhaupt Anbau- und Erweiterungsmöglichkeiten ergeben und in welcher Größe diese möglich sind.

 

Anlässlich der 7. Planungszirkelsitzung hat der Architekt dann erste Gestaltungsvorschläge vorgestellt. Diese beinhalteten eine Anbaumöglichkeit in einem Gebäudeteil für erforderliche Klassenräume und eine weitere für benötigte Fachräume, in der die Fachrichtungen Musik, Kunst und Theater zusammengefasst werden könnten, sowie die erforderlichen Gruppenräume für den zweiten Jahrgang. Der Architekt machte deutlich, dass eine Raumplanung für jeden einzelnen Jahrgang Gemeinschaftsschule (5. bis 10. Schuljahr) notwendig ist, damit erkennbar wird, welche räumlichen Erfordernisse in jedem Jahr bestehen. Davon abhängig werden die einzelnen baulichen Schritte.

 

Zudem ist festzulegen, wo die Grundschule im gesamten Gebäude zusammenhängend untergebracht werden kann, um deren räumlichen Bedürfnissen (unter anderem Fachräume wie Kunstraum, Textilraum und HSU-Raum) ebenfalls gerecht werden zu können. In der Sitzung entstand auch eine umfassende Diskussion darüber, wo der nächste Jahrgang Gemeinschaftsschule untergebracht werden soll. Festgelegt wurde, dass bis zum Ende des 7. Schuljahres die Klassen jeweils mit einem Gruppenraum auszustatten sind, um den binnendifferenzierten Unterricht effizient durchführen zu können. Ab der 8. Klasse könne dann eine Differenzierung in sogenannten offenen Lernzentren stattfinden. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, ein entsprechendes Raumkonzept zu erarbeiten.

 

 

Das erarbeitete Raumkonzept wurde dem Planungszirkel dann in der 8. Sitzung vorgestellt. Das Konzept ist schuljahresweise aufgebaut. Jedes der sechs Schuljahre Gemeinschaftsschule (von 2009/10 bis 2014/15) wurde auf den Plänen dargestellt, davon ausgehend, dass jeder Jahrgang sechszügig startet. Es wurde sich zunächst auf den reinen Klassenraumbedarf in jedem Schuljahr konzentriert, um diesen zu errechnen, sowie den Bedarf an Fachräumen. Deutlich wurde, dass Klassenräume, Gruppenräume und Fachräume fehlen, die baulich ergänzt werden müssen. Der Architekt wurde darum gebeten, die Kosten für die erforderlichen baulichen Erweiterungen zu berechnen.

 

Die genauen Details der baulichen Erfordernisse und die Kosten werden Ihnen in der Sitzung des Hauptausschusses bei der Vorstellung des Raumkonzeptes mitgeteilt werden. Um die für das kommende Schuljahr bereits fehlenden Räume zu „schaffen“, erging der Auftrag an die Schulleitungen, Ideen zu entwickeln, wie diese Räume im „System“ gefunden werden können. Zum Beispiel unter einer übergangsweisen Nutzung von Räumen im Förderzentrum oder in der OGTS. Die Ergebnisse dieser Ermittlung werden die Schulleiter in der nächsten Sitzung des Planungszirkels vorstellen, die am 12.01.2010 stattfindet. Über das Beratungsergebnis werde ich Sie in der Sitzung des Hauptausschusses  informieren.

 

In der 9. Sitzung des Planungszirkels hat der Architekt dann eine gesamte vorläufige Kostenschätzung für alle Baumaßnahmen vorgestellt, die in den kommenden Jahren erforderlich werden könnten. Zudem wurden die Gestaltungsmöglichkeiten für die einzelnen Baumaßnahmen noch konkretisiert. Vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes, wurde vereinbart, dass Überlegungen angestellt werden sollen, in welchen Einzelschritten und zeitlichen Vorgaben die erforderlichen Baumaßnahmen umgesetzt werden können, verteilt auf mehrere Haushaltsjahre. In dieser Sitzung wurde zwischen den Vertretern des Schulverbandes und den Schulleitern sehr kontrovers darüber diskutiert, in welchen zeitlichen Abfolgen die baulichen Erfordernisse umgesetzt werden müssen, um die räumlichen Erfordernisse an die pädagogischen anzupassen. Nochmals wurde deutlich gemacht, dass von der Ursprungsplanung, eine sechszügige Gemeinschaftsschule entstehend zu lassen, nicht abgewichen werden soll. Für eine eventuell kommende gymnasiale Oberstufe, werden diese Schülerzahlen als „Unterbau“ benötigt.

 

In seiner 10. Sitzung wurde dem Planungszirkel dann durch den Architekten die Baukosten, verteilt auf einzelne Bauabschnitte und Haushaltsjahre vorgestellt. Diese erhalten Sie ebenfalls in der Hauptausschusssitzung, mit einer Berechnung, die die künftige finanzielle Belastung der einzelnen Mitgliedsgemeinden für die kommenden Jahre darstellt.

 

Um Beratung und Beschlussempfehlung an die Schulverbandsvertretung wird gebeten.