Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
AMTPR/BV/058/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2022 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2022 auf einen Betrag von 5.564.600,00 € (Vorjahr 5.289.500,00 €), also um 275.100,00 € (Vorjahr 464.200,00 €). Hiervon entfallen 139.400,00 € auf die Personalkosten, 135.700,00 € auf die Sachkosten und 0,00 € auf den TVP.

 

Auf die in den Personalkosten erhöhten Umlagen an die Versorgungsausgleichskasse ist bereits zu den Haushaltsberatungen für das vergangene Jahr hingewiesen worden. Insoweit wird auf die seinerzeitigen Beratungen hingewiesen.

 

Angesichts des Umstandes, dass in der letzten Sitzung des Amtsausschusses 4 neue Stellen geschaffen wurden, wovon drei besetzt werden konnten und einer einzuplanenden Tarifsteigerung handelt es sich bei der Erhöhung der Personalkosten um einen vergleichsweise sehr geringen Betrag. Die Kosten für die leider noch unbesetzte Stelle der Amtsleitung des neuen Amtes IV sind in den Personalkosten enthalten.

 

Die organisatorische Umsetzung erfolgte im November letzten Jahres. Im neuen Amt IV wurden zwei Abteilungen (Technik und Verwaltung) eingerichtet und die Amtsleitung wird kommissarisch von der Amtsleitung I und dem Unterzeichner gemeinsam wahrgenommen.

 

Neben einigen wenigen sich aus dem Tarifrecht ergebenden Ansprüchen sind die eben beschriebenen organisatorischen Veränderungen im Stellenplan abgebildet.

 

Bei den Sachkosten ist im Wesentlichen folgendes zu berücksichtigen:

 

Der Etat für coronabedingte Ausgaben ist entsprechend der Erfahrungen der Vorjahre von 5.000,00 € auf 25.000,00 € erhöht worden. Eine seitens des Landes gewährte Ausgleichszahlung von jährlich 31.500,00 € zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird wegen Wegfall des Gesetzes nicht mehr gewährt und belastet daher die Sachkosten. Im Zuge der Rückgabe des HDI I zur Unterbringung von Asylbewerbern befindet sich das Amt in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Rein vorsorglich wurde entsprechende Reserven in Höhe von 30.000,00 € eingeplant.

 

Im Vermögenshaushalt finden sich die „üblichen“ insbesondere durch EDV-Themen bestimmten Positionen. Auf zwei Themen sei aber an dieser Stelle schon hingewiesen. Im Vermögenshaushalt wurde ein Betrag von 100.000,00 € (Neue Möblierung Eingangsbereich und Sitzungssaal) aufgenommen, der im unmittelbaren Kontext der im Verwaltungshaushalt hinterlegten Haushaltsstelle 0210.5000 zu sehen ist. Dort sind gesonderte Unterhaltungsmittel in Höhe von 125.000,00 € eingeplant. Beide Budgets sollen planmäßig für eine aus Sicht der Verwaltung notwendige Modernisierung des gesamten Eingangsbereiches einschließlich der Servicestelle und des Sitzungsraumes dienen. Hierzu ist bereits ein spezialisiertes Unternehmen beauftragt, welches einen ersten Entwurf mit Kostenangaben liefern soll. Zugesagt ist der erste „Aufschlag“ bis zur Sitzung des Amtsausschusses. An dieser Stelle geht es nicht, was ausdrücklich betont wird, um abschließende Entscheidungen, sondern nur um eine rein vorsorgliche Mittelbereitstellung. Abschließende Entscheidungen sollen dann nach Finalisierung einer Planung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Die Finanzierung der notwendigen Ausgaben erfolgt natürlich im Weg der „normalen“ Amtsumlage (vgl. S. 5 des Haushaltsplanes). Zur Finanzierung der vermögenswirksamen Maßnahmen ist vorgesehen, die im Eigentum des Amtes befindliche Immobilie in Probsteierhagen zu veräußern. Es wird davon ausgegangen, dass der im Plan vorgesehene Erlös überschritten werden wird. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass die Immobilie mangels anderweitigem Bedarf seinerzeit in die dauerhafte Vermietung gegeben wurde und für die Unterbringung von Asylbewerbern und oder Flüchtlingen nur bedingt geeignet wäre.

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass haushaltswirksame Folgen der Ukrainekrise nicht eingeplant werden konnten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfes war dies weder abseh- noch planbar. Auch zum heutigen Stand können keine belastbaren Einschätzungen für die Zukunft abgegeben werden.

 

Zu den einzelnen Positionen erfolgen Erläuterungen natürlich in der Sitzung.

 

Um Beratung und ggfs. Beschlussfassung wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans, des Stellenplans und der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung.

 

für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung.