Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2A für das Gebiet "nördlich der Bebauung 'Uferkoppel', südlich des Meeresstrandes und westlich des Dorfrings"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/088/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Haberkorn beauftragt, einen Inklusionsspielplatz am Standort „Strandspielplatz Uferkoppel“ zu planen. Ergänzend zu dem Vorhaben wurde beantragt, die baurechtliche Möglichkeit zur (saisonunabhängigen) Erweiterung der bestehenden Surfschule zu schaffen.

Die Fläche des Standortes ist im Bebauungsplan Nr. 2A (1. Änderung) als öffentliche Grünfläche und im östlichen Bereich mit der Zusatzbestimmung „Spielplatz“ und „Parkanlage“ im westlichen Bereich festgesetzt worden.

 

Da die Planung des Inklusionsspielplatzes auch einige Hochbauten und weitere Bodenverdichtungen vorsieht und bisher keinerlei Baufenster für jegliche Bebauung festgesetzt ist, ist eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Es wird empfohlen den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2A zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2A für das Gebiet „nördlich der Bebauung ‚Uferkoppel‘, südlich des Meeresstrandes und westlich des Dorfings“.

 

  1. Der Auftrag für die städteplanerischen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank aus Kiel, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, und für ein notwendiges Schallschutzgutachten an das Büro Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH (WVK), Herr Hinz, erteilt.