Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) für das Gebiet "nördlich und östlich der Straße 'Am Sportplatz', westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/087/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der anliegend gekennzeichneten Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 steht ein Container, der als Erweiterung bzw. Ausweichquartier des Kindergartens genutzt wird. Die Fläche ist zurzeit im Bebauungsplan Nr. 5 als „Grünfläche“ und zum Teil als „Fläche für Aufschüttungen zugunsten der Anlage des Lärmschutzwalles am Sportplatz“ festgesetzt.

 

Die Genehmigung des Containers, mit entsprechender Nutzung für den Kindergarten, wurde vom Kreisbauamt abgelehnt, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 nicht eingehalten werden.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müsste der Bebauungsplan in dem Geltungsbereich geändert oder aufgehoben werden. Eine Aufhebung bewirkt, dass ein baurechtlich unbeplanter Innenbereich entsteht, womit Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt würden. Eine Genehmigung nach § 34 BauGB wurde in Aussicht gestellt.

 

Es wird empfohlen das Teilaufhebungsverfahren der ca. 156 qm großen Fläche des Bebauungsplanes Nr. 5 zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) für das Gebiet „nördlich und östlich der Straße ‘Am Sportplatz‘, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes“.

 

  1. Der Auftrag für die städtebauliche Planung wird an das Planungsbüro Blank, Herr Blank, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.