Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südl. der Kreisstraße 47, nördl. der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östl. der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade "
Vorlage
FIEFB/BV/060/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fiefbergen wird voraussichtlich den Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 fassen. Der Aufstellungsbeschluss ist spätestens mit Bekanntgabe der noch zu beschließenden Veränderungssperre im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu machen.

 

Das Ziel der Planung ist es, das Repowering des bestehenden Windparks in einer angemessenen Weise, in Hinblick auf effizientere Energiegewinnung und gleichzeitigem Schutz von Personen und Natur, zu lenken und zu regeln.

 

Gemäß dem neu in Kraft getretenen Regionalplan Schleswig-Holstein ist die bereits vorhandene Eignungsfläche für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in der Gemeinde Fiefbergen noch einmal geringfügig erweitert worden. Zur Eignungsfläche wurden im Regionalplan weder eine Höhenbeschränkung noch die Anzahl an möglichen Windkraftanlagen festgelegt.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 soll eine Anpassung an die Flächenausweisung der Regionalplanung erfolgen. Die Gemeinde Fiefbergen beabsichtigt darüber hinaus jedoch weitere Festsetzungen im Bebauungsplan vorzunehmen.

 

Von Seiten potenzieller Betreiber ist geplant, die vorhandenen Windkraftanlagen zurückzubauen und auf dem Gebiet der Gemeinde Fiefbergen 4 neue Anlagen im Rahmen eines Repowering zu errichten.

 

Die städtebaulichen Ziele, welche die Gemeinde Fiefbergen im Rahmen der Bauleitplanung verfolgt, werden wie beschrieben:

 

¾     Damit sich die neuen Anlagen als Fremdkörper in das Landschaftsbild einfügen, soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sichergestellt werden, dass die neu zu errichtenden Anlagen dem gleichen Typ entsprechen und somit den gleichen Rotordurchmesser sowie die gleiche Naben- und Gesamthöhe haben werden.

 

¾     Weiterhin sollen die exakten Standorte im Bebauungsplan festgesetzt werden. Im Vorranggebiet befinden sich sowohl Baumreihen als auch Knicks. Es sind dazu entsprechende Abstandsflächen einzuhalten.

 

¾     Darüber hinaus ist bei der Festsetzung der Standorte sicherzustellen, dass die Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung in Bezug auf die Richtwerte für Schall sowie auch für den Schattenwurf eingehalten werden. Dadurch soll vermieden werden, dass die Windkraftanlagen während bestimmter Tages- oder Nachtzeiten aufgrund der Überschreitung der Richtwerte abgeschaltet werden müssen.

 

¾     Die Gestaltung der neu zu errichtenden Anlagen soll ebenfalls einheitlich erfolgen und dementsprechend im Bebauungsplan festgesetzt werden. Das gilt sowohl für die Anzahl und Farbe der Rotorblätter als auch für die Farbe des Turms und die Befeuerung mit der Tages- und Nachtkennzeichnung.

 

Aus diesem Grund wird zur Sicherung der Planung empfohlen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Geltungsbereich

 

¾     Entwurf einer Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze der Gemeinde Passade“.

 

  1. Die Satzung über die Veränderungssperre ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.