Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade"
hier: Aufst ellungsbeschluss
Vorlage
FIEFB/BV/059/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Nach Inkrafttreten des neuen Regionalplanes wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zum Repowering des bestehenden Windparks gestellt.

 

Gemäß Regionalplan soll die Windkraft aufgrund der Notwendigkeit des Klimaschutzes weiter ausgebaut werden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7 lässt eine Maximalhöhe von 100 m je Windkraftanlage zu.

 

Zur effizienteren Energiegewinnung sollen die bestehenden Anlagen zurückgebaut werden und 5 neue Anlagen (4 auf Gebiet der Gemeinde Fiefbergen, 1 auf Gebiet der Gemeinde Fahren) mit einer Höhe von 180 m errichtet werden.

 

Dadurch soll mit weniger Anlagen – auf kleinerer Fläche und höherer Laufruhe – durch langsamer drehende Rotoren eine wesentlich effizientere Energieproduktion erzielt werden.

 

Die Gemeinde Fiefbergen möchte dieses Repowering in städtebaulich geordnete Bahnen lenken. Es wird daher empfohlen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade".

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Elbberg, Herr Kruse, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Landschaft & Plan, Frau Borgmann-Voss, vergeben.

 

  1. Die Planungskosten sind vom Investor zu erstatten. Es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.