Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Auftsellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FIEFB/BV/058/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplanes am 17.12.2021 wurde nun der Antrag an die Gemeinde Fiefbergen zum Repowering des Windparks gestellt.

 

Im neuen Regionalplan wurde die bestehende Vorrangfläche im Osten etwas reduziert, sodass die dort vorhandenen Windkraftanlagen nur noch den Bestandsschutz genießen. Im Süden wurde die Vorrangfläche bis auf das Gemeindegebiet Fahren erweitert, wo nun auch eine Anlage entstehen kann.

 

Anliegend wird ein Datenblatt zum Regionalplan mit Darstellung der Vorrangfläche, sowie ein Lageplan mit dem Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügt.

 

Aufgrund der bestehenden Anpassungspflicht seitens der Landesplanung und der Raumordnung, wird empfohlen die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich

-       Datenblatt zum Regionalplan


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade".

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Elbberg, Herr Kruse, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Landschaft & Plan, Frau Borgmann-Voss, vergeben.