Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.579.423,06 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.579.423,06 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.595.300,00 € |
1.433.084,05 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.595.300,00 € |
1.433.084,05 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
285.500,00 € |
16.902,86 € |
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Soll-Ausgaben: |
285.500,00 € |
16.902,86 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 268.597,14 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand
von 1.163.467,83 € aus.
Schulden sind keine vorhanden.
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 19.785,39 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 10 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) zu beschließen
und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 19.785,39
€ gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 19.785,39 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt