Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Photovoltaikanlagen nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße"
hier: Hinweise des Innenministeriums zurGenehmigung
Vorlage
FIEFB/BV/057/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen beidseitig der Bahnlinie Kiel-Schönberg aufgestellt. Nach Abschluss des Planverfahrens wurden die Planunterlagen mit der Verfahrensakte zur Genehmigung an das Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium hat dabei zu prüfen, ob die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Durchführung des Verfahrens eingehalten wurden.

 

Das Innenministerium, Frau Riemann, hat sich mit anliegender Mail zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert und eine Reihe von Genehmigungshindernissen dazu aufgeführt. Die Genehmigungshindernisse beziehen sich insbesondere auf die Abwägung der während des Verfahrens der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen. Weiterhin ist die Prüfung von alternativen Flächen als geeignete Standorte für Photovoltaikanlagen unzureichend durchgeführt worden. Die Gemeinde muss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. Diese Abwägung ist zumindest nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Fehler in der Abwägung führen dazu, dass der Flächennutzungsplan nicht genehmigt und somit auch der zugehörige Bebauungsplan nicht rechtskräftig gemacht werden kann. Die Planung kann dementsprechend nicht umgesetzt werden.

 

Es wird zunächst gebeten, die Mail von Frau Riemann zu lesen, die dort vorgetragenen Argumente sind durchaus verständlich und nachvollziehbar erläutert. Ergänzend dazu wird die Bekanntmachung vom 07.02.2022 im Amtsblatt Schleswig-Holstein über die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar- und Freiflächenanlagen im Außenbereich sowie eine Handreichung des Ministeriums dazu beigefügt. Beide Anlagen des Ministeriums erläutern das Verfahren sowie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Planung von Photovoltaikanlagen ausführlich.

 

Da die Genehmigung des Flächennutzungsplanes aufgrund der in der Mail aufgeführten Genehmigungshindernisse versagt werden würde, wurde der Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes zurückgezogen. Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie die Planung aufgrund der Genehmigungshindernisse einstellt und die bisherigen Beschlüsse dazu aufhebt oder ob sie an der Planung festhält und die Genehmigungshindernisse durch eine Überarbeitung der Planung, einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und insbesondere auch der Nachbargemeinden beseitigt. Nach dem erneuten Beteiligungsverfahren wäre dann auch eine erneute Abwägung zu den neu vorgetragenen Anregungen vorzunehmen. Nach der Abwägung und erneuten endgültigen Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan kann dieser erneut zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund ergeht alternativ folgender


Anlagenverzeichnis:

 

Mail des Innenministeriums

Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar- und Freiflächenanlagen im Außenbereich

Handreichung des Ministeriums


Beschlussvorschlag:

 

¾     Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Photovoltaikanlagen nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ einzustellen. Der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss und der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.12.2020 gefasste Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sowie der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.08.2021 gefasste endgültige Beschluss werden aufgehoben. Der Investor hat keinen Anspruch auf eine Erstattung der Planungskosten (Alternative 1).

 

ODER

 

¾     Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Photovoltaikanlagen nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ fortzuführen. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Planung entsprechend der in der Mail vom Innenministerium genannten Planungshindernisse zu überarbeiten und damit einen erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss vorzubereiten (Alternative 2).