Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 die Hauptsatzung neugefasst. In diesem Zuge wurden die Wertgrenzen für die Ausschüsse neu festgelegt. Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss (vorher Wirtschaftsausschuss) und der Bau- und Verkehrsausschuss als sog. Werkausschüsse für die Eigenbetriebe haben die Entscheidungsbefugnis für die Auftragsvergabe im Rahmen ihres Aufgabengebietes bis zu einer Höhe von 75.000,00 € erhalten (vorher 50.000,- €).
In den Betriebssatzungen finden sich noch alten Wertgrenzen und auch die alte Bezeichnung „Wirtschaftsausschuss“.
Um bei später möglicherweise weiteren Änderungen der Wertgrenzen nicht wieder die Betriebssatzungen ändern zu müssen, wurde jetzt eine Formulierung gewählt, die Bezug auf die Hauptsatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung nimmt.
Die Entwürfe der Änderungssatzungen sehen eine entsprechende Anpassung vor.
Ich unterbreite Ihnen daher folgende Beschlussvorschläge:
Beschluss: Die Gemeindevertretung
beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung für den
Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein vom 18.12.2019 gemäß Entwurf.
Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung
für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg vom 18.12.2019 gemäß Entwurf.
Anlagenverzeichnis:
Satzungsentwurf für die 3. Änderung der Betriebssatzung des OEB
Satzungsentwurf für die 2. Änderung der Betriebssatzung des TS