Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Wallgraben, nördlich der Straße Stuhrsredder, westlich der Dörpstraat und nordwestlich der Straße An't Schaar"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
PASSA/BV/068/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wurde beantragt, das bestehende Wochenendhausgebiet zum Wohngebiet umzuwidmen. Nach einem ersten Gestaltungsplan sollen ca. 6 Wohnbaugrundstücke entstehen. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Wochenendhausgebiet dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Somit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

 

Das Verfahren kann gemäß § 13b Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Dadurch kann auf die Erstellung eines Umweltberichts und auf den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) verzichtet werden. Ebenfalls entfällt das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieser wird nach Abschluss des Planverfahrens zum Bebauungsplan durch eine Anpassung berichtigt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich

-       Bebauungskonzept


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Wallgraben, nördlich der Straße Stuhrsredder, westlich der Dörpstraat und nordwestlich der Straße An't Schaar".

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. § 13b BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, Guntram Blank, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, und für die Erschließungsplanung das Ingenieurbüro Hauck GmbH erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von dem Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.