Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
668.696,61 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
668.696,61 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
|
|
Verwaltungshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
587.100,00 € |
607.546,70 € |
|
Soll-Ausgaben: |
643.800,00 € |
607.546,70 € |
|
Haushaltsdefizit: 56.700,00 € 0,00 €
|
Vermögenshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
60.700,00 € |
61.149,91 € |
|
Soll-Ausgaben: |
60.700,00 € |
61.149,91 € |
|
Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 58.788,73 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 5.634,96 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
vorliegende Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.634,96
€ gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
insgesamt 5.634,96 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt