Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
270.988,36 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
270.988,36 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
240.300,00 € |
243.437,99 € |
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Soll-Ausgaben: |
240.300,00 € |
243.437,99 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
34.300,00 € |
27.550,37 € |
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Soll-Ausgaben: |
34.300,00 € |
27.550,37 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 9.506,30 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand
von 78.865,91 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 0,00 €.
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 13.760,54 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 13.760,54 € gem. § 82
Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
13.760,54 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt