Betreff
Schülerbeförderung; Überblick und Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
SVW/BV/049/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

8.1) Aktuelle Regelungen

 

In der Schulverbandssitzung vom 06.07.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

TO-Punkt  6:

Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Gastschüler
Vorlage: SVW/BV/018/2010

 

- Vorlage –

Verbandsvorsteher Gromke berichtet über seinen Vorschlag, Eltern von Gastschülern die vollen Schülerbeförderungskosten zu zahlen, damit auch dadurch ein weiterer Anreiz besteht, Kinder an der Dörfergemeinschaftsschule anzumelden. Zudem hat der Verband rechnerisch dadurch den Vorteil, dass der eingenommene Gastschulbeitrag weitaus höher ist, als die Kosten für die Schülerbeförderung. Zudem erhält die Schule mehr Lehrerstunden, da diese pro Kind zugeteilt werden. Eine entsprechende Anfrage an den Kreis Plön hat ergeben, dass diese Regelung nicht gegen die bestehende Beförderungssatzung des Kreises verstößt und somit zulässig ist. Der Kreis beteiligt sich allerdings nicht an diesen Kosten. Diese hat der Schulträger in vollem Umfang zu tragen.

 

Die Beförderungskosten betragen rd. 400,00 € pro Kind pro Jahr. Der Schulkostenbeitrag beträgt derzeit 1.247,00 €. Verbandsvertreterin Kalinka schlägt vor, eventuell auch mal die Kosten für eine Taxi-Beförderungen abzufragen, da diese zum Teil günstiger ausfallen, als die Kosten der VKP. Auf Anfrage von Verbandsvertreter Klindt erläutert der Schulleiter, dass an Sachkosten, Lehr- und Lernmitteln pro Kind pro Jahr rd. 100,00 € aufzuwenden sind.

 

Daraufhin fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden

 

Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, ab Schuljahresbeginn 2010/2011 die Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für die die Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen nicht die nächstgelegene Grundschule ist, in voller Höhe zu übernehmen.

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:   9

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:  2

Befangen: 0

 

 

Gemäß § 114 Abs. 1 SchulG sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die u.a. Grundschulen besuchen.

 

Nach § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) bestimmen die Kreise durch Satzung, welche Kosten für die Schülerbeförderung als notwendig anerkannt werden. Die Satzung kann vorsehen, dass nur die Kosten notwendig sind, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart entstehen würden.

Von dieser gesetzlichen Möglichkeit der Kostenanerkennung hat der Kreis Plön in seiner Schülerbeförderungssatzung Gebrauch gemacht, und in § 1 Abs. 2 seiner Satzung daher festgelegt, dass lediglich die Kosten als notwendig anerkannt werden, die für die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweils gewählten Schulart entstehen.

 

Im Schuljahr 2020/2021 wurden Schülerbeförderungskosten in Höhe von insgesamt 2.223,53 € an Schüler*innen, für die nicht die Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen die nächstgelegene Schule ist, gewährt. Diese Kosten sind vom Schulverband zu 100% zu tragen, eine Kreisbeteiligung erfolgt nicht.

 

8.2) Schülerbeförderung Gastschüler*innen

 

Laut Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön sind notwendige Beförderungskosten die Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Plön nicht am Schulort wohnen und zum Erreichen der Schule ein Verkehrsmittel benutzen müssen, weil der Schulweg auf andere zumutbare Weise nicht zurückgelegt werden kann.

Dabei werden die Kosten als notwendig anerkannt, die für die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweils gewählten Schulart oder der gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 SchulG zuständigen Schule entstehen.

Nicht zumutbar ist der Schulweg dann, wenn er in der einfachen Entfernung u.a. für Schüler*innen bis zur Klassenstufe 4     2 km überschreitet.

 

Diese Übersicht stellt die Kostenerstattung bei Berücksichtigung der z.Zt. gültigen Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön, für das Schuljahr 2020/2021, dar:

 

                                                            Fahrkosten                                                      Mehrkosten

                                                            2020/2021                   lt. Satzung                 Schulverband

 

1 Kind Schönkirchen                          352,65 €                         0,00 €                       352,65 €

1 Kind Krokau                                     467,72 €                      333,70 €                      134,02 €

1 Kind Wisch                                       467,72 €                      333,70 €                      134,02 €

1 Kind Schönberg                               467,72 €                         0,00 €                       467,72 €

1 Kind Fiefbergen                               467,72 €                      333,70 €                      134,02 €

 

Gesamt:                                              2.223,53 €                   1.001,10 €                   1.222,43 €

 

 

Den Betrag in Höhe von 2.223,53 € trägt der Schulverband folglich zu 100 %,

während bei der Berücksichtigung der Regelungen der Schülerbeförderungssatzung und einer Kreisbeteiligung von zwei Dritteln lediglich ein Betrag in Höhe von 333,70 € (ein Drittel) vom Schulverband zu tragen wäre.

 

Zusätzlich zu den oben geschilderten Fahrkostenerstattungen, entstehen weitere Schülerbeförderungskosten für eine Taxi Nutzung.

 

Im Jahr 2020 entstanden u.a. Taxikosten in Höhe von 36.525 € (ohne Taxikosten für OGTS), die mit dem Kreis Plön, laut Verwendungsnachweis, abgerechnet wurden.

 

Hiervon erstattet der Kreis Plön dem Schulträger ebenfalls zwei Drittel, somit 24.350 €.

 

Die betroffenen Kinder kamen aus den Gemeinden Heikendorf (3 Kinder), Hohenfelde (1 Kind) und Schwartbuck (1 Kind).

 

Allen Kindern wurde eine Sprachförderung von Seiten des Kreises Plön gewährt, und der Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen entsprechend zugewiesen.

 

Den betroffenen Eltern / Kindern wird eine Taxibeförderung dann vom Kreis Plön in Aussicht gestellt bzw. genehmigt, da die Kinder nicht bzw. noch nicht Busverbindungen nutzen können.

Entweder weil sie aus Gemeinden kommen in denen keine Verbindung nach Probsteierhagen besteht, oder weil sie aufgrund der Hör- bzw. Sprachschwierigkeiten Busse (noch) nicht nutzen können.

 

Die übrigen ein Drittel der Kosten hat der Schulträger, gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz, auch hier zu tragen.

 

Sofern die Sprachförderung aberkannt bzw. nicht verlängert wird, wird auch keine Taxibeförderung mehr gewährt, so dass die Eltern ihr Kind entweder an einer anderen Schule anmelden oder auf eigene Kosten befördern müssen.

 

Leider besuchen die Kinder meist unterschiedliche Klassen mit unterschiedlichen Stundenplänen, so dass meistens die Taxen die Kinder nicht gemeinsam befördern können, so dass aufgrund erforderlicher Einzelfahrten höhere Kosten / Tag anfallen.

 

Im laufenden Schuljahr 2021/2022 wird aktuell lediglich ein Kind mit Sprachförderbedarf per Taxi befördert.

 

8.3) Schülerbeförderung OGTS

 

Der Schulverband Probstei-West stellt die Möglichkeit einer Taxi Nutzung im Anschluss an die Betreuung an der offenen Ganztagsschule zur Verfügung.

 

Diese Kosten sind nicht förderfähig und zu 100% vom Schulverband zu tragen.

 

Die monatliche Eigenbeteiligung der Eltern beträgt 20 € pro Kind.

 

Bei Nichtzahlung kann die Amtskasse zwar mahnen, aber ohne Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, da es sich hierbei um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.

Pro Fall wäre von Seiten der Amtskasse dann beim Amtsgericht ein Mahnbescheid zu beantragen. Die Kosten hierfür würden 32 € betragen.

 

Sofern die Taxen im Anschluss der OGTS weiterhin angeboten werden sollen, wäre zu überlegen, ob eine Satzung erstellt werden soll.

Anhand einer bestehenden öffentlich-rechtlichen Satzung kann die Amtskasse ggf. zahlungssäumige Eltern anmahnen und notfalls vollstrecken.

 

Im Jahr 2021 beliefen sich die Kosten für die Schülerbeförderung im Anschluss an die OGTS auf 3.540 €; dem stehen Einnahmen in Höhe von 2.315 € gegenüber.

 


Beschlussvorschlag:

 

zu 8.2:

Die Schulverbandsvertretung beschließt, den Beschluss vom 06.07.2010 aufzuheben und ab Schuljahresbeginn 2022 / 2023 die Regelungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön bei der Gewährung der Schülerbeförderungskosten anzuerkennen.

 

zu 8.3:

Die Schulverbandsvertretung spricht sich dafür aus, die Schülerbeförderung im Anschluss an die Nachmittagsbetreuung der OGTS beizubehalten. Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt gemeinsam mit der Verwaltung das Verfahren mit den derzeitigen Modalitäten zu überprüfen.