Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
306.837,17 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
372.891,93 € |
Haushaltsdefizit: 66.054,76 €
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
298.600,00 € |
293.315,57 € |
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Soll-Ausgaben: |
360.600,00 € |
359.370,33 € |
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Haushaltsdefizit:
62.000,00 €
66.054,76 €
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
11.400,00 € |
13.521,60 € |
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Soll-Ausgaben: |
11.400,00 € |
13.521,60 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von insgesamt 4.054,76
EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 28.455,11 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von insgesamt 28.455,11 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 28.455,11 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt