Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet "nordöstlich des Korshagener Redder (K50), westlich des Campingplatzes Hasselkrug und südlich des Deichs"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/751/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wurde beantragt, im Westen des bestehenden Campingplatzes Hasselkrug acht Campinghäuser mit Gartensauna und Unterstellmöglichkeit für Fahrräder sowie ein Wirtschaftsgebäude mit Seminarraum errichten zu dürfen. Das Konzept wurde bereits in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 15.06.2021 vorgestellt, der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss hat dem Konzept in der Sitzung am 21.09.2021 grundsätzlich zugestimmt.

 

Das geplante Konzept soll die touristischen Nutzungen am Schönberger Strand weiter fördern und möglichst auch eine saisonverlängernde Wirkung erzielen. Die Umsetzung des Konzeptes erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Flächennutzungsplan stellt die Fläche bereits als Sondergebiet Campingplatz dar. Die Vorhabenträger haben erklärt, der Gemeinde die Planungskosten zu erstatten. Es wird nun empfohlen, zunächst den Aufstellungsbeschluss zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 zu beschließen. Die exakten Planinhalte werden im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens festgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag Campinghäuser

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „nordöstlich des Korshagener Redder (K50), westlich des Campingplatzes Hasselkrug und südlich des Deichs“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von den Vorhabenträgern zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.