Betreff
Aktivregion Ostseeküste; EU-Förderperiode 2023 - 2027
Vorlage
STOLT/BV/061/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die ELER-Projektförderung über den bottom-up-Ansatz zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum der AktivRegion Ostseeküste in verschiedenen Förderzeiträumen seit 2007 hat sich bewährt. Die Region hat sich in der gemeinsamen Arbeit als recht homogen erwiesen, die Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern sind sehr ähnlich. Die Akteure haben gut zusammengearbeitet und erkennen einen deutlichen Mehrwert in der gemeindeübergreifenden Kooperation für die Gesamtregion. In den vergangenen Förderperioden sind im Rahmen diverser Projekte weit mehr als 10.000.000,-- € Investitionen ausgelöst worden und haben so einen deutlichen Mehrwert für die Region erreicht.

 

Seit der letzten Förderperiode werden auch private Projekte gefördert. Fördermittel werden hierzu vom Land Schleswig-Holstein in gleicher Höhe wie von der AktivRegion bereitgestellt (0,17 € je Einwohner). Die AktivRegion Ostseeküste hat eine mit Blick auf andere AktivRegionen vergleichsweise hohe Zahl an privaten Projekten gefördert.

 

Das Land Schleswig-Holstein setzt auch für die kommende Förderperiode auf die AktivRegionen als Förderinstrument. Voraussetzung für eine Anerkennung ist jedoch die Erarbeitung einer sog. Integrierten Entwicklungsstrategie und die Beteiligung an der Finanzierung des zwingend notwendigen Regionalmanagements. Die Strategie wird derzeit erarbeitet, wobei die Erarbeitung nach Vorgaben des Landes erfolgt.

 

Anders als in den vorherigen Förderperioden ist eine zusätzliche Finanzierung der Kosten der Strategieentwicklung nicht notwendig. Die Förderung des Landes erfolgt aus GAK-Mitteln.

 

Inhaltlich gibt es Vorgaben zu den sog. Zukunftsthemen, die seitens der AktivRegion mit eigenen Kernthemen unterlegt werden können. In früheren Strategien enthaltene Ansätze, den Bogen zwischen abstrakter Umschreibung und konkreter Benennung so zu schaffen, dass insbesondere auch „kleinere“ Kommunen den Zugang zu den Fördermitteln erhalten, sollen erhalten bleiben. In der vergangenen Förderperiode ist es gelungen, auch Projekte mit geringerem Finanzvolumen zu fördern und vor allem eine gute regionale Streuung zu erreichen. Dies soll einvernehmlich auch das Ziel für die neue Förderperiode sein.

Die Förderquoten sollen nach jetzigen Stand so weit wie möglich erhöht werden (bisher 55% netto).

 

Neu ist, dass der Zugang zu Fördermitteln aus anderen Förderprogrammen teilweise von der Mitgliedschaft in der AktivRegion abhängig gemacht wird. Gleiches gilt für zum Teil erhöhte Förderquoten. In diesen Fällen verlangt das Land bei der Stellung von Förderanträgen entsprechende Bestätigungen. Zum Teil, wie bei den sog. Kleinstprojekten aus GAK-Mitteln (Förderung 80% brutto; max. 20.000,-- €) ist eine Förderung nur möglich, wenn eine Mitgliedschaft besteht

 

Hinsichtlich der Struktur soll sich nur wenig ändern. Es ist beabsichtigt, dass nach wie vor die Mitgliederversammlung das entscheidende Gremium über Projekte ist und bleibt.

 

Durch die Vorgaben der EU bzw. des Landes Schleswig-Holstein wird weiterhin die Bereitstellung von Ko-Finanzierungsmitteln für das Regionalmanagement zwingend notwendig sein. Ohne dieses ist eine Durchführung schlicht nicht möglich. Die bisherigen Kosten lagen bei. ca. 90.000,-- € jährlich.

 

Wie bisher auch wird ein wenn auch grober Finanzplan Bestandteil der Strategie werden. Schon jetzt ist bekannt, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel etwas höher ausfallen, als in der vergangenen Förderperiode. Seitens des Landes wird (wie in den vergangenen Förderperioden auch) erwartet, dass der Finanzplan Aussagen zur Sicherstellung der KO-Finanzierung der EU-Mittel für das Regionalmanagement sowie Aussagen zur Sicherstellung der KO-Finanzierung des Gesamtbudgets enthält und durch entsprechende Beschlusslagen der kommunalen Mitglieder enthält. Dies dient dem Nachweis gegenüber der EU.

 

Soweit es sich um die Kosten des Regionalmanagements handelt, können exakte Kosten naturgemäß nicht beziffert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese sich in etwa in der bisherigen Größenordnung bewegen werden Das bisherige Management läuft Ende des Jahres 2022 aus. Die Ausschreibung eines neuen Managements erfolgt natürlich erst nach Anerkennung der Strategie, die für das zweite Halbjahr 2022 erwartet wird. Die Strategie muss bis Ende April fertiggestellt sein. In diesem Zeitraum sind auch die eben erwähnten Beschlusslagen zu erwirken.

 

Abschließend ist zusammenfassend zu erwähnen, dass die Erarbeitung der Strategie weitestgehend auf Vorgaben der EU bzw. des Landes Schleswig-Holstein beruht. Der entsprechende Leitfaden wird berücksichtigt. Die „Freiheiten“ werden zu Gunsten der Gemeinden in der AktivRegion genutzt und es ist im Ergebnis schlicht festzustellen, dass ohne die Förderkulisse AktivRegion der Zugriff auf Fördermittel kaum bis gar nicht möglich erscheint. Die abschließende Entscheidung über die Strategie erfolgt in einer Mitgliederversammlung im April 2022.

 

Um eine (notwendige) Anerkennung als AktivRegion für die neue EU-Förderperiode für den Zeitraum 2023 – 2027 sicherzustellen, wird daher angeraten, wie folgt zu beschließen:


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stoltenberg beschließt, als Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Ostseeküste im Rahmen der ELER-Förderung (2023 – 2027), die gemeinsam und von weiteren Akteuren zu erarbeitende Integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umzusetzen.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen KO-Finanzierungsmitteln für die Jahre 2023 – 2027 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe insbesondere durch das Regionalmanagement erforderlich. Dazu beteiligt sich die Gemeinde im Wege der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch den Verein AktivRegion Ostseeküste e.V.

 

Zur Sicherung von möglichen Projekten in privater Trägerschaft und unter dem Vorbehalt, dass das Land Schleswig-Holstein Mittel in gleicher Höhe bereitstellt, beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von 0,17 € je Einwohner.

 

Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung wird die erforderliche KO-Finanzierung gesondert bereitgestellt.