Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
862.360,63 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
862.360,63 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
831.900,00 € |
795.484,92 € |
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Soll-Ausgaben: |
831.900,00 € |
795.484,92 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
150.100,00 € |
66.875,71 € |
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Soll-Ausgaben: |
150.100,00 € |
66.875,71 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 82.899,91
EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand
von 262.593,11 € aus.
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 4.907,89 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von insgesamt 4.907,89 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.907,89 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt