Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/085/2022
Aktenzeichen
013.02.18
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der anliegende Entwurf beinhaltet gegenüber
der Hauptsatzung der Gemeinde Stein aus dem Jahr 2004 hauptsächlich nachfolgend
aufgeführte Änderungen:
- Der
Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2
wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen.
- Der
§ 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ und § 6 „Sitzungen in Fällen höherer
Gewalt“ wurden neu aufgenommenen.
- In
§ 4 wurde die Bezeichnung des Hauptausschusses in Haupt- u. Finanzausschuss
geändert, da es sich nicht um einen Hauptausschuss nach § 45 a
Gemeindeordnung in einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde handelt.
- In
den §§ 7 u. 8 wurden die Formulierungen aktualisiert.
- Die
Regelungen in § 10 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den
gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde
Stein gemäß Entwurf.