Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/085/2022
Aktenzeichen
013.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert.

 

Der anliegende Entwurf beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung der Gemeinde Stein aus dem Jahr 2004 hauptsächlich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

 

  1. Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen.
  2. Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ und § 6 „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ wurden neu aufgenommenen.
  3. In § 4 wurde die Bezeichnung des Hauptausschusses in Haupt- u. Finanzausschuss geändert, da es sich nicht um einen Hauptausschuss nach § 45 a Gemeindeordnung in einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde handelt.
  4. In den §§ 7 u. 8 wurden die Formulierungen aktualisiert.
  5. Die Regelungen in § 10 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stein.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

Stein gemäß Entwurf.