Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet "südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße 'Zur Steilküste' und nördlich der Kreisstraße 30"
hier: ergänzter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich und konkretisierten Planungszielen
Vorlage
STEIN/BV/084/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stein hat in der Sitzung am 29.01.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 16 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.02.2018 im Probsteier Herold öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach ersten Beratungen soll der Geltungsbereich um den Bereich, der von der Straße ‚Dorfring‘ umgebenen Fläche, verkleinert werden.

 

Das Ziel der Planung ist es, in Hinblick auf die zukünftig überbaubaren Hofstellen, die zurzeit zum Teil noch aktiv geführt werden, und größere Freiflächen zwischen Gebäuden städtebaulich zu regeln und somit das Ortsbild kontrolliert entwickeln zu lassen. Auch die Wohnbaugrundstücke unmittelbar südlich der Straße ‚Uferkoppel‘ sollen städtebaulich betrachtet und weitere Wohnbauliche Entwicklungen nur ausreichenden Freiflächen zugelassen werden.

 

Der neue Geltungsbereich ist dieser Vorlage bereits beigefügt. Die Ergänzung der Planungsziele wird nachgereicht. Der Planer, Herr Blank, wird die Bestandsaufnahme des Gebietes, die Verkleinerung des Geltungsbereichs, sowie die Ergänzung der Planungsziele in der Sitzung ausführlich vorstellen


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich

-       Planungsziele (wird nachgereicht)

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Geltungsbereich mit den konkretisierten Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße ‚Zur Steilküste‘ und nördlich der Kreisstraße 33“.

 

  1. Der ergänzte Aufstellungsbeschluss mit dem geänderten Geltungsbereich und konkretisierten Planungszielen ist im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu geben.