Sachverhalt:
Zur Sicherstellung einer in der Gemeinde
Fahren angemessenen und leistungsgerechten Aufstellung des Feuerwehrwesens
wurde durch die Freiwillige Feuerwehr erstmalig ein Feuerwehrbedarfsplan
erstellt. Dieser kann als Entscheidungshilfe und –grundlage für die Umsetzung
der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde gem. § 2 Brandschutzgesetz dienen.
Die Gemeindewehrführung hat gemeinsam mit dem
Wehrvorstand auf Grundlage des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplanes den
Beschluss gefasst, dass die FF Fahren nicht in der Lage ist, den abwehrenden
Brandschutz sowie die Technische Hilfe in der Gemeinde Fahren sicherzustellen
und lehnt die Verantwortung zur Aufrechterhaltung der gemeindlichen Pflichten
nach § 2 Brandschutzgesetz ab.
Es wurden Vorschläge erarbeitet, die sich aus
dem Beschlussvorschlag des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanes ergeben.
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und ggf. Beschlussfassung wird gebeten.