Betreff
Feuerwehrbedarfsplan; Beratung und ggf. Zustimmung
Vorlage
FAHRE/BV/056/2022
Aktenzeichen
III.2.2/130.34/05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Sicherstellung einer in der Gemeinde Fahren angemessenen und leistungsgerechten Aufstellung des Feuerwehrwesens wurde durch die Freiwillige Feuerwehr erstmalig ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Dieser kann als Entscheidungshilfe und –grundlage für die Umsetzung der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde gem. § 2 Brandschutzgesetz dienen.

Die Gemeindewehrführung hat gemeinsam mit dem Wehrvorstand auf Grundlage des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplanes den Beschluss gefasst, dass die FF Fahren nicht in der Lage ist, den abwehrenden Brandschutz sowie die Technische Hilfe in der Gemeinde Fahren sicherzustellen und lehnt die Verantwortung zur Aufrechterhaltung der gemeindlichen Pflichten nach § 2 Brandschutzgesetz ab.

Es wurden Vorschläge erarbeitet, die sich aus dem Beschlussvorschlag des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanes ergeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Um Beratung und ggf. Beschlussfassung wird gebeten.