Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Stakendorf
Vorlage
STAKE/BV/068/2022
Aktenzeichen
II.910.02.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Stakendorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.122.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 149.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 350 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze für die Grundsteuern sowie für die Gewerbesteuer würden sich demnach um jeweils 50 Prozentpunkte erhöhen. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 20000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 121.500 € und orientieren sich am Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung um 6.500 €.

 

UAB 46400: Tageseinrichtungen für Kinder

Der Unterabschnitt 46400 weist einen Gesamtbedarf von 88.900 €. Dies entspricht der Meldung der Fachabteilung. Damit liegt der Wert um 15.400 € über dem Vorjahreswert.

 

UAB 70000: Schmutzwasserbeseitigung:

Im Haushaltsjahr 2022 steht die Reinigung der Klärteiche an. Hierzu sind in der Vergangenheit jährliche Rückstellungen von 3.000 € gebildet worden. Der Gesamtstand der zur Verfügung stehenden Rückstellungen beläuft sich auf 39.200 €. Die tatsächlichen Reinigungskosten einschließlich der Entsorgungskosten des Klärschlamms belaufen sich aber auf voraussichtlich auf 80.000 €. Unter Berücksichtigung dieser Kosten weist der Unterabschnitt 70000 einen Unterschuss von 34.500 € aus, der nicht über die Schmutzwassergebühr gedeckt ist. Dieser Betrag ist zunächst vom allgemeinen Haushalt vorzufinanzieren. Der entsprechende Verlustausgleich muss über die neue Gebührenkalkulation ab 2023 innerhalb der kommenden drei Jahre ausgeglichen werden. Da zeitgleich auch der jährliche Betrag der Rückstellungen von 3.000 € auf voraussichtlich 10.000 € jährlich angehoben werden muss, wird die Schmutzwassergebühr deutlich steigen.

 

UAB 90000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Um einen Haushaltsausgleich realisieren zu können wurden im vorliegenden Entwurf die Hebesätze der Realsteuern um jeweils 50 Prozentpunkte angehoben. Dies führt in der Summe zu Mehreinnahmen von rund 30.000 €. Aufgrund von Einwohnerrückgängen, aber insbesondere aufgrund der gestiegenen Steuerkraft des Vorjahres werden die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen zurückgehen. Gleichzeitig steigen aber die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und Amtsumlage deutlich an.

 

Unter diesen Vorzeichen weist der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Haushaltsausgleich ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit eine Rücklagenentnahme von 44.600 € planerisch erforderlich.

 

Im Vermögenshaushalt sind für die Erneuerung der Einsatzschutzkleidung der Feuerwehr und der sonstigen Ausstattung Haushaltsmittel von 8.000 € vorgesehen. Darüber hinaus weitere 15.000 € für die Umsetzung der Selbstüberwachung (SüVo) im Schmutzwasserbereich. Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung können aus der vorhanden Sonderrücklage finanziert werden.

 

Für den Haushaltsausgleich sowie zur Finanzierung der ungedeckten Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist insgesamt eine Rücklagenentnahme von 47.900 € vorgesehen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.