Sachverhalt:
Beigefügt wird – im Entwurf – die
Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem
Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan.
Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Schönberg
beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2022 auf insgesamt
19.165.000 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei
Ausgaben und Einnahmen i.H.v. 16.034.600 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.130.400 € veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.419.700 € auf.
Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v.
1.319.700 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß
die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue
Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 sind nicht
vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite
mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2022 die
Gesamtzahl der Stellen mit 22,60 festzusetzen.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer.
Das Land prognostiziert für das Jahr 2022 sowie für die Folgejahre eine
überaus positive Einnahmeentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Die überaus
positive Steuerschätzung zeigt sich in den ausgewiesenen Zahlen des
Haushaltserlasses, die als Berechnungsgrundlage für die Haushaltsplanung
dienen. Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen sollen im Vergleich zum Vorjahr
um rund 500 T€ höher ausfallen. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist
die eigene Steuerkraft der Gemeinde des Vorjahres maßgebend, die sich im
Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verringert hat.
Systembedingt führt eine geringere Steuerkraft des vergangenen Jahres
verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Finanzausgleichsmasse zu höheren
Schlüsselzuweisungen im kommenden Haushaltsjahr.
Das gleiche gilt dann auch für die Berechnung der Kreisumlage, da
aktuell der Kreis 34,25 % der Finanzkraft der Gemeinde erhält. Die an den Kreis
zu zahlende Kreisumlage erhöht sich um rd. 171 T€. Die Amtsumlage wird mit
einer Steigerung von rd. 124 T€ zu berücksichtigen sein, welches hauptsächlich
aus der tariflichen Erhöhung der Personalkosten sowie einem erhöhten
Stellenbedarf geschuldet ist.
Im Jahr 2022 konnte keine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden.
Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt
sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach
derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:
Bezeichnung |
Plan 2021 |
Plan 2022 |
Veränderung |
|
E
i n n a h m e n |
|
|
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|
a) |
Steuern,
Allgemeine Zuweisungen |
10.167.100 € |
11.244.100 € |
+1.077.000 € |
b) |
Einnahmen
aus Verwaltung/Betrieb |
4.053.000 € |
3.914.800 € |
-138.200 € |
c) |
Sonstige
Finanzeinnahmen |
1.053.300 € |
875.700 € |
-177.600 € |
|
|
|
|
+761.200€ |
|
|
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================= |
A
u s g a b e n |
|
|
|
|
d) |
Personalausgaben |
1.471.100 € |
1.500.400 € |
+ 29.300 € |
e) |
Sächl.
Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
1.965.800 € |
2.084.400 € |
+ 118.600 € |
f
) |
Zuweisungen
und Zuschüsse |
6.540.500 € |
6.738.200 € |
+197.700 € |
g) |
Sonstige
Finanzausgaben |
5.296.000 € |
5.711.600 € |
+ 415.600 € |
|
|
|
|
-761.200 € |
|
|
|
|
================= |
Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich
wie folgt dar:
zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine
Zuweisungen -Hauptgruppe 0- erhöhen sich gegenüber 2021 um 1.077 T€.
Die Mehreinnahmen erklären sich aus der Eingangs erwähnten positiven
Steuerschätzung und den daraus resultierenden Planzahlen für das Jahr 2022. Die
Mehreinnahmen der Zweitwohnungssteuer über rd. 293 T€ resultiert aus der
Erhöhung der Bodenrichtwerte für das Veranlagungsjahr 2022.
zu b) Die
wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
-Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr um rd. 138 T€ verringern, liegt u.a. an
der Abrechnung der Kindertagesstätten für das Jahr 2022. Die Zahlung des
Kreises fällt um rd. 107 T€ geringer aus als im Vorjahr. Ebenso verringern sich
die Kostenerstattungen Dritter für Bauleitplanungen um 50 T€ im Planansatz, da
die Kosten der Überplanung für den Strandbereich auf eigene Rechnung erfolgen.
zu c) Die Erlöse aus
der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der
(internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- verringern sich um rd.
138 T€. Eine Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage konnte für den Haushalt
2022 nicht berücksichtigt werden (Vorjahr
229 T€). Den sonstigen Auflösungen stehen in fast gleicher Höhe Minderausgaben
in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber.
zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf
der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der
geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten
arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen
sich die Personalausgaben gegenüber 2021 um rd. 29 T€.
zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (rd. + 119 T€). Die Planansätze wurden den Ist
Ergebnissen des Jahres 2021 angepasst, angesagte Preissteigerungen wurden bei
der Planung im Bereich Bewirtschaftung und Unterhaltung berücksichtigt. Für die
Bauleitplanung wurde der Ansatz wie im VJ mit 60 T€ eingeplant. Die Überplanung
der Strandbereiche ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Größere Veränderungen im
Abschnitt Unterhaltungskosten sind berücksichtigt (Probsteimuseum +10 T€, Dacharbeiten an der
Durchfahrtsscheune, Straßen und Wege +15 T€).
zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber
dem Vorjahr um rd. + 198 T€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im
Wesentlichen aus dem neuen Finanzierungssystem der Kindertageseinrichtungen.
Der Finanzierungsbeitrag erhöht sich um 84
T€ im Vergleich zum Vorjahr. Mehrausgaben für den Verlustausgleich des Tourist
Service in Höhe von 106 T€ wurden angemeldet.
zu g ) Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um rd. 416 T€ resultiert aus
der gestiegenen Amtsumlage (+124 T€) und der gestiegenen Kreisumlage (+171 T€).
Hinzu kommt die – im Vergleich zu 2021 – um rd 127 T€ höhere Zuführung zum
Vermögenshaushalt (Tilgungssumme).
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.978800 bzw. HHST
9100.300000) beläuft sich 2022 auf 710.700 €; Dies entspricht der Summe der
ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2022 zu
erbringen hat.
Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für 2022 wie folgt veranschlagt worden:
A |
Baumaßnahmen |
|
Betrag |
1 |
Probstei Museum Reetdacheindeckung
(Aufstockung der Summe) |
30.000 € |
|
2 |
Landschaftspflege: Baumpflanzungen
Lünningsredder |
75.000 € |
|
3 |
Sportanlage: Erstellung eines
Kunstrasenplatzes (Zuweisung 765.000€ = 90%) |
850.000 € |
|
4 |
Innenstadtentwicklung Leerstandsmanagement +
Veranstaltungen (Zuweisung 75.000€ = 75%) (Planung Jahr 2023
weitere 100.000€) |
100.000 € |
|
5 |
Gemeindestraßen Gehwegverbreiterung,
Aufpflasterung Salzwiesen, Sanierung Straße Salzwiesen im Rahmen 3. u. 4. BA
Bushaltestellen |
208.000 € |
|
6 |
Gemeindestraßen 3.BA u. 4.BA Herstellung systemgerechter Bushaltestellen Ostseeklinik FR Schönberg
und FR Kalifornien; Kuhlenkamp FR
Bahnhof (Zuweisung 69.300 €) |
123.200 € |
|
7 |
Gemeindestraßen Erneuerung Straße
Eichkamp (VE 800.000 € für das
Jahr 2023) |
550.000 € |
|
|
Zwischensumme A |
1.936.200
€ |
|
B |
Erwerb beweglichen Vermögens |
|
|
1 |
Oberste Organe/Verwaltung Erwerb
Ausrüstung |
5.000 € |
|
2 |
Zentrale Verwaltung Ausstattung
Servicebüro (Schiedsmann) |
5.000 € |
|
3 |
Feuerwehr Geräte,
Ausrüstung (Zuweisung 6.000 €) |
36.600 € |
|
4 |
Feuerwehr: Fahrzeug Teilbetrag
für Jahr 2022 (Summe Zuweisung 149.500 €) (Jahr 2023
weitere 260.000 €) |
260.000 € |
|
5 |
Feuerwehr: Gebäude Einrichtung |
15.000 € |
|
6 |
Feuerwehr: Bekleidung (Zuweisung 24.000 €) |
105.000 € |
|
7 |
Liegenschaft Alte Apotheke Ausstattung Bücherei |
1.000 € |
|
8 |
Gemeindestraßen: Erwerb von Ausrüstung, Mobiliar (u.a.
Bänke) |
10.000 € |
|
9 |
Bauhof: Erwerb KFZ Pfau-E
KFZ, PKW (Austausch VW-Passat) |
25.000 € |
|
10 |
Wirtschaftsförderung Erwerb
von Buden |
12.000 € |
|
|
Zwischensumme B: |
474.600 € |
|
C |
Investitionszuschüsse |
|
|
1 |
Investitionszuschuss
an Schulverband (Baumaßnahme OGTS) |
6.000 € |
|
2 |
Investitionszuschuss
bzw.Tilgungszuschuss TSV |
2.900 € |
|
|
Zwischensumme C: |
8.900 € |
|
|
Gesamtsumme: Abschnitt
A-C |
2.419.700 € |
Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen
mit 710.700 € veranschlagt worden, so dass sich ein Gesamtvolumen von 3.130.400
€ ergibt.
In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 1.319.700 € Kreditaufnahme sowie mit 1.100.000 € Zuweisungen und Zuschüssen. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2022 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf
zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan
und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.