Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2022
Vorlage
SCHÖN/BV/740/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan.

 

Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Schönberg beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2022 auf insgesamt 19.165.000 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei  Ausgaben und Einnahmen i.H.v.  16.034.600 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.130.400 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.419.700 € auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.319.700 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2022 die Gesamtzahl der Stellen mit 22,60 festzusetzen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer.

 

Das Land prognostiziert für das Jahr 2022 sowie für die Folgejahre eine überaus positive Einnahmeentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Die überaus positive Steuerschätzung zeigt sich in den ausgewiesenen Zahlen des Haushaltserlasses, die als Berechnungsgrundlage für die Haushaltsplanung dienen. Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen sollen im Vergleich zum Vorjahr um rund 500 T€ höher ausfallen. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die eigene Steuerkraft der Gemeinde des Vorjahres maßgebend, die sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verringert hat.

Systembedingt führt eine geringere Steuerkraft des vergangenen Jahres verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Finanzausgleichsmasse zu höheren Schlüsselzuweisungen im kommenden Haushaltsjahr.

 

Das gleiche gilt dann auch für die Berechnung der Kreisumlage, da aktuell der Kreis 34,25 % der Finanzkraft der Gemeinde erhält. Die an den Kreis zu zahlende Kreisumlage erhöht sich um rd. 171 T€. Die Amtsumlage wird mit einer Steigerung von rd. 124 T€ zu berücksichtigen sein, welches hauptsächlich aus der tariflichen Erhöhung der Personalkosten sowie einem erhöhten Stellenbedarf geschuldet ist.

 

Im Jahr 2022 konnte keine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2021

Plan 2022

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

10.167.100 €

11.244.100 €

+1.077.000 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

  4.053.000 €

 3.914.800 €

-138.200 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

  1.053.300 €

   875.700 €

-177.600 €

 

 

 

 

+761.200€

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.471.100 €

 1.500.400 €

+ 29.300 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.965.800 €

2.084.400 €

+ 118.600 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

6.540.500 €

6.738.200 €

+197.700 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

5.296.000 €

5.711.600 €

+ 415.600 €

 

 

 

 

-761.200 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen -Hauptgruppe 0- erhöhen sich gegenüber 2021 um 1.077 T€. Die Mehreinnahmen erklären sich aus der Eingangs erwähnten positiven Steuerschätzung und den daraus resultierenden Planzahlen für das Jahr 2022. Die Mehreinnahmen der Zweitwohnungssteuer über rd. 293 T€ resultiert aus der Erhöhung der Bodenrichtwerte für das Veranlagungsjahr 2022.

 

zu b) Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb -Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr um rd. 138 T€ verringern, liegt u.a. an der Abrechnung der Kindertagesstätten für das Jahr 2022. Die Zahlung des Kreises fällt um rd. 107 T€ geringer aus als im Vorjahr. Ebenso verringern sich die Kostenerstattungen Dritter für Bauleitplanungen um 50 T€ im Planansatz, da die Kosten der Überplanung für den Strandbereich auf eigene Rechnung erfolgen.

 

zu c) Die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- verringern sich um rd. 138 T€. Eine Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage konnte für den Haushalt 2022 nicht berücksichtigt werden (Vorjahr 229 T€). Den sonstigen Auflösungen stehen in fast gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber.

 

zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2021 um rd. 29 T€.

 

zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (rd. + 119 T€). Die Planansätze wurden den Ist Ergebnissen des Jahres 2021 angepasst, angesagte Preissteigerungen wurden bei der Planung im Bereich Bewirtschaftung und Unterhaltung berücksichtigt. Für die Bauleitplanung wurde der Ansatz wie im VJ mit 60 T€ eingeplant. Die Überplanung der Strandbereiche ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Größere Veränderungen im Abschnitt Unterhaltungskosten sind berücksichtigt  (Probsteimuseum +10 T€, Dacharbeiten an der Durchfahrtsscheune, Straßen und Wege +15 T€).

 

zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber dem Vorjahr um rd. + 198 T€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus dem neuen Finanzierungssystem der Kindertageseinrichtungen. Der Finanzierungsbeitrag erhöht sich um 84 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Mehrausgaben für den Verlustausgleich des Tourist Service in Höhe von 106 T€ wurden angemeldet.

 

zu g ) Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um rd. 416 T€ resultiert aus der gestiegenen Amtsumlage (+124 T€) und der gestiegenen Kreisumlage (+171 T€). Hinzu kommt die – im Vergleich zu 2021 – um rd 127 T€ höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt (Tilgungssumme).

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.978800 bzw. HHST 9100.300000) beläuft sich 2022 auf 710.700 €; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2022 zu erbringen hat.

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2022 wie folgt veranschlagt worden:

 

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

Probstei Museum

Reetdacheindeckung (Aufstockung der Summe)

30.000 €

2

Landschaftspflege:

Baumpflanzungen Lünningsredder

75.000 €

3

Sportanlage:

Erstellung eines Kunstrasenplatzes (Zuweisung 765.000€ = 90%)

850.000 €

4

Innenstadtentwicklung

Leerstandsmanagement + Veranstaltungen (Zuweisung 75.000€ = 75%)

(Planung Jahr 2023 weitere 100.000€)

100.000 €

5

Gemeindestraßen

Gehwegverbreiterung, Aufpflasterung Salzwiesen, Sanierung Straße Salzwiesen

im Rahmen 3. u. 4. BA Bushaltestellen

208.000 €

6

Gemeindestraßen

3.BA u. 4.BA Herstellung systemgerechter Bushaltestellen

Ostseeklinik FR Schönberg und  FR Kalifornien; Kuhlenkamp FR Bahnhof

(Zuweisung 69.300 €)

123.200 €

7

Gemeindestraßen

Erneuerung Straße Eichkamp

(VE 800.000 € für das Jahr 2023)

550.000 €

 

Zwischensumme A

1.936.200 €

B

Erwerb beweglichen Vermögens

 

         1

Oberste Organe/Verwaltung

Erwerb Ausrüstung

5.000

          2

Zentrale Verwaltung

Ausstattung Servicebüro (Schiedsmann)

             5.000

3

Feuerwehr

Geräte, Ausrüstung (Zuweisung 6.000 €)

            36.600 €

4

Feuerwehr: Fahrzeug

Teilbetrag für Jahr 2022 (Summe Zuweisung 149.500 €)

(Jahr 2023 weitere 260.000 €)

260.000

5

Feuerwehr: Gebäude

Einrichtung

15.000 €

6

Feuerwehr: Bekleidung

(Zuweisung 24.000 €)

105.000 €

7

Liegenschaft Alte Apotheke

Ausstattung Bücherei

 1.000 €

8

Gemeindestraßen:

Erwerb von Ausrüstung, Mobiliar (u.a. Bänke)

10.000 €

9

Bauhof: Erwerb KFZ

Pfau-E KFZ, PKW (Austausch VW-Passat)

25.000

10

Wirtschaftsförderung

Erwerb von Buden

12.000

 

Zwischensumme B:

474.600 €

C

Investitionszuschüsse

 

1

Investitionszuschuss an Schulverband (Baumaßnahme OGTS)

6.000

2

Investitionszuschuss bzw.Tilgungszuschuss TSV

2.900

 

Zwischensumme C:

8.900 €

 

Gesamtsumme: Abschnitt A-C

2.419.700 €

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen mit 710.700 € veranschlagt worden, so dass sich ein Gesamtvolumen von 3.130.400 € ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 1.319.700 € Kreditaufnahme sowie mit 1.100.000 € Zuweisungen und Zuschüssen. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.