Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/081/2021
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.451.600 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 207.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Gemeinde wird nach derzeitiger Beschlusslage im Haushaltsjahr 2022 die Bestellung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges tätigen. Kassenwirksam werden diese Ausgaben jedoch erst im Haushaltsjahr 2023. Eine entsprechende Ermächtigung um Verpflichtungen eingehen zu können, ist in § 2 Nr. 2 der Haushaltssatzung mit 280.000 € hinterlegt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 420 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt.

Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und der Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 20000: Schulen:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 181.500 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 14.800 €. Die Schülerzahl von Kindern aus Stein, die die Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen besuchen, ist weiter zurückgegangen. Ansonsten orientieren sich die Planzahlen am Vorjahr.

 

UAB 46400: Kindergärten

Der Zuschussbedarf des Unterabschnittes 46400 liegt mit 201.400 € um 10.400 € über dem Vorjahresniveau. Hauptursächlich hierfür sind insbesondere geringere Gebühreneinnahmen sowie tariflich angepasste Personalkosten. Die eingestellten Haushaltsmittel entsprechen der Meldung der Fachabteilung.

 

UAB 61000: Orts- und Regionalplanung:

In diesem Unterabschnitt sind die Kosten für ein Ortsentwicklungskonzept mit 35.000 € berücksichtigt. Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt eine Bezuschussung von 75%, mithin 26.200 €.

Die bereits im Haushaltsjahr 2021 etatisierten Haushaltsmittel von 15.000 € für das Aufstellen des B-Plans 16 sind im Haushaltsjahr 2022 erneut eingestellt worden, da eine Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 nicht erfolgte. Hinzu kommen 10.000 € für die Überarbeitung des B-Plans Nr. 02.

 

UAB 63000: Gemeindestraßen

Der Schwarzdeckenunterhaltungsverband plant im Haushaltsjahr 2022 die Deckenerneuerung bei einigen Gemeindestraßen durchzuführen. Die Gemeinde muss hierfür Eigenanteile leisten, hierfür sind unter der Haushaltsstelle 63000.510000 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € vorgesehen.

Im Haushaltsjahr 2021 sind im Zuge des Breitbandausbaus bereits 80.000 € für die Sanierung von Gehwegen etatisiert worden. Die vorhandenen Haushaltsreste werden ins Haushaltsjahr 2022 übertragen. Da dieser Betrag nicht ausreichend sein wird, sind weitere 20.000 € eingeplant.

 

UAB 77100: Bauhof

Der Unterabschnitt weist ein Defizit von 140.100 € aus. Dieses liegt aufgrund von Personalkostensteigerungen um 28.700 € über dem Vorjahresniveau.

 

UAB 90000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die Steuereinnahmen belaufen sich auf insgesamt 1.316.200 €. Diese liegen somit um 28.600 € über dem Vorjahresansatz. Die Einnahmen der Zweitwohnungssteuer werden im starken Maße durch die Bodenrichtwerte beeinflusst. Diese Bodenrichtwerte steigen zum neuen Haushaltsjahr merklich an. Im Ergebnis führt dies zu deutlich höheren Einnahmen.

 

Die Gemeinde Stein profitiert im Haushaltsjahr 2021 durch sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen. Mehreinnahmen auf der einen Seite lösen auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus. Die Kreis- und Amtsumlage werden deutlich steigen, wobei die Steigerung der Amtsumlage insbesondere durch höhere Stellenanteile und tarifliche Steigerungen begründet ist.

 

Unterm Strich reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 52.300 € planerisch erforderlich.

 

Investitionen in einer Größenordnung von insgesamt 109.800 € sind im Vermögenshaushalt eingeplant. Eine Gesamtaufstellung der geplanten Maßnahmen kann der Seite 21 des beigefügten Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sowie zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 125.000 € eingeplant.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.