Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Laboe für das Jahr 2022
Vorlage
LABOE/BV/556/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Ostseebad Laboe mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan sowie dem Stellenplan.

 

Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2022 auf insgesamt 13.506.100 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 11.234.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 2.271.400 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.880.000 € auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.880.000 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2022 die Gesamtzahl der Stellen mit 15,14 festzusetzen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer.

 

Das Land prognostiziert für das Jahr 2022 sowie für die Folgejahre eine überaus positive Steuereinnahmeentwicklung. Dieses zeigt sich in den ausgewiesenen Zahlen des Haushaltserlasses, der als Berechnungsgrundlage für die Haushaltsplanung dient. Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen sollen im Vergleich zum Vorjahr um rund 726 T€ höher ausfallen. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die eigene Steuerkraft der Gemeinde des Vorjahres maßgebend, die im Vergleich zum Vorjahr um rund 241 T€ geringer ausgefallen ist.

 

Systembedingt führt eine geringere Steuerkraft des vergangenen Jahres zwangsläufig zu höheren Schlüsselzuweisungen im kommenden Haushaltsjahr. Bei einem gleichzeitigen Anstieg der Finanzausgleichsmasse gepaart mit einem deutlichen Anstieg der Einwohnerzahlen ergibt sich die deutliche Mehreinnahme im Bereich der Schlüsselzuweisungen.

 

Das gleiche gilt dann auch für die Berechnung der Kreisumlage, da aktuell der Kreis 34,25 % der Finanzkraft der Gemeinde erhält. Die an den Kreis zu zahlende Kreisumlage erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 166 T€. Die Amtsumlage wird mit einer Steigerung von 101 T€ zu berücksichtigen sein, welches hauptsächlich durch tarifliche Steigerungen sowie einem erhöhten Stellenbedarf geschuldet ist.

 

Im Jahr 2022 wurde keine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes benötigt. Die jährliche Sonderrücklagenentnahme für das Freya-Frahm-Haus wurde berücksichtigt.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2021

Plan 2022

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

6.611.800 €

7.402.500 €

+790.700 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

3.546.100 €

3.257.000 €

-289.100 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

  673.600 €

   575.200 €

-98.400 €

 

 

 

 

+403.200 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.031.000 €

1.138.700 

+ 107.700 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

2.448.300 €

2.786.800 €

+ 338.500 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

3.563.200 €

3.174.400 

- 388.800 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.789.000 €

4.134.800 €

+ 345.800 €

 

 

 

 

   - 403.200€

 

 

 

 

=================

 

 

 

 

 

 

Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen -Hauptgruppe 0- erhöhen sich gegenüber 2021 um 790 T€. Die Mehreinnahmen erklären sich aus der Eingangs erwähnten positiven Steuerschätzung und den daraus resultierenden Planzahlen für das Jahr 2022. Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist von unterschiedlichen Tendenzen geprägt, zugrunde gelegt wurde die Hauptveranlagungssumme für das neue Jahr. Die Mehreinnahme der Zweitwohnungssteuer über rd. 139 T€ resultiert aus der Erhöhung der Bodenrichtwerte für das Veranlagungsjahr.

 

zu b) Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb -Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr um 289 T€ verringern, liegt an der Abwicklung der Schwimmhalle, für die im Vorjahr 136 T€ als Zahlungsausgleich lt. Vorjahresabschluss eingeplant wurden. Ebenso wurden für den Vorjahresabschluss des Bauhofes im Jahr 2021 88 T€ berücksichtigt. Diese Abrechnungssummen entfallen für das Jahr 2022. Des weiteren wurde die Machbarkeitsstudie für die Schwimmhalle mit rd. 43 T€ im Jahr 2021 dem Haushalt der Gemeinde zugeordnet, auch dieser Ansatz entfällt.

 

zu c) Die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- stehen in fast gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber.

 

zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2021 um rd 107 T€. Die Abweichungen der Planansätze resultieren u.a. aus dem Umlagefinanzierungssystem der Versorgungsausgleichskasse. Für das Jahr 2022 wurde der Planansatz der HHST 0000.43000 um rd. 64 T€ gegenüber dem Vorjahr erhöht. Eine Härtefallregelung für das Jahr 2022 ist nicht bekannt.

 

zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (+338 T€). Die Planansätze wurden den Ist Ergebnissen des Jahres 2021 angepasst sowie angesagte Preissteigerungen im Bereich Bewirtschaftung und Unterhaltung wurden berücksichtigt. Für die Bauleitplanung wurde der Ansatz um rd 151 T€ (von 45 T€ auf 196 T€) erhöht, die Überplanung der Hafenstraße sowie der Strandstraße startet im Jahr 2022. Angebote belegen diesen Planansatz. Mehrausgaben ergeben sich u.a. für folgende HHST.: Bewirtschaftung Krützkrög (+15 T€), Schulkostenbeitrag an Gemeinschaftsschulen (+21 T€), Kosten für Schwimmunterricht (+26 T€), Kostenerstattungen an den Bauhof (+47 T€)

 

zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber dem Vorjahr um rd  – 388 T€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus der deutlich reduzierten Verlustzuweisung für die Schwimmhalle (- 208 T€) von 290 T€ auf 82 T€ sowie der Reduzierung des Infrastrukturausgleiches (- 67 T€) von 243 T€ auf 176 T€. Außerdem wurde der Finanzierungsbeitrag der Wohngemeinde am SQKM (Kitagesetz) im Vergleich zum Vorjahr um rd. – 51 T€ reduziert.

 

zu g ) Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um rd 345 T€ resultiert aus der gestiegenen Amtsumlage (+102 T€) und der gestiegenen Kreisumlage (+166 T€). Hinzu kommt die – im Vergleich zu 2021 – um rd. 99 T€ höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt (Tilgungssumme).

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beläuft sich im Jahr  2022 auf 360.200 €; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2022 zu erbringen hat.

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2022 wie folgt veranschlagt worden:

 

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

Feuerwehr

Umgestaltung der Küche im Feuerwehrgebäude

30.000 €

2

Sanierung Stoschplatz

Planungskosten rd. 150 T€, Umsetzungen Fördersportmaßnahmen rd. 350 T€;

500.000 €

3

Parkanlagen (Kurpark)

Aufstellung eines WC Gebäudes

100.000 €

4

Orts- und Regionalplanung

Aufstockung der Planansätze aus 2021 für Ortsentwicklungskonzept Übertragung aus VJ. 100 T€ (+ 30 T€), Naturerlebnisraum Übertragung aus VJ. 30 T€ (+ 60 T€)

90.000 €

5

Herstellung systemgerechter Bushaltestellen

60.000 €

6

Parkplatz am Ehrenmal

Aufstellung eines Sanitärgebäudes

175.000 €

7

Straßen-, Wege- und Parkplatzbau

(Übertragung aus dem VJ über Summe 250 T€)

für Oberdorf(210T€);Reventloustr.(40T€);Steiner Weg(100T€);Gehwege(100T€); Hafenstr.-Planungskosten(50T€)

250.000 €

8

Kanalsanierung

(Übertragung aus dem VJ. über 203 T€)

Maßnahmen: Oberdorf/Steiner Weg (100T€);Schule (50 T€), Sörnskamp (55 T€) Anteil Regenrückhaltebecken, Möwenstieg

100.000 €

9

Rathaus Laboe

Erstellung eines Nutzungskonzeptes

10.000 €

10

Börn 6

Übertragung aus VJ. Über 115 T€

Planung und Umsetzung im Jahr 2022

500.000 €

 

Zwischensumme A

1.815.000 €

B

Erwerb beweglichen Vermögens

 

         1

Verwaltung

Mikrofonanlage für Sitzungsdienste

12.000

          2

Feuerwehr Fahrzeug

Nachrüstung von IT Software

         15.000

3

Feuerwehr

Übertragung aus VJ. 20 T€

Zusätzlich 21 T€ für Hebekissen,Funkmeldeempfänger,Logistik-Rollwagen,Zubehör Atemschutzgeräte

            21.000 €

4

Grundschule

Übertragung aus VJ 38 T€

Digitalpakt Aufstockung

5.000 €

5

Kinderspielplätze im Ortsgebiet

Beschaffung von Spielgeräten

15.000 €

6

Sporthalle

Ausrüstung,

5.000 €

Zwischensumme B

73.000 €

 

Gesamtsumme

1.888.000 €

 

 

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen mit 360.200 € sowie 23.200 € (Freya-Frahm-Haus) veranschlagt worden, so dass sich ein Gesamtvolumen von 2.271.400 € ergibt.

 

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 360.200 € aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, sowie mit 1.888.000 € Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.