Betreff
Dienstvereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
Vorlage
SCHÖN/BV/737/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist im vergangenen Jahr mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Damit besteht nun auch für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung für eine entsprechende Entgeltumwandlung abzuschließen

 

Den Beschäftigten erwächst kein grundsätzlicher Anspruch aus dem Tarifvertrag. Vielmehr müssen die Arbeitgeber erklären, dass sie dieses Angebot anbieten wollen. Für die Beschäftigten der Gemeinde Schönberg beabsichtigt der Bürgermeister dieses zu ermöglichen.  Die wichtigsten Fakten hier kurz zusammengefasst:

 

1.         der Begriff Fahrrad umfasst keine E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren

2.         der Höchstbetrag pro Fahrrad liegt bei 7.000 Euro

3.         pro Mitarbeiter/in 1 Fahrrad

4.         geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Praktikant*innen, Dual Studierende, Beschäftigte in Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells  sind von diesem Tarifvertrag ausgenommen

5.         das Beschäftigungsverhältnis muss ungekündigt sein

6.         der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 30 Euro zur Leasingrate zu gewähren, um zum Beispiel die Bereitschaft der Beschäftigten zum Umstieg auf ein Fahrrad und die daraus zu erwartenden Steigerung der Fitness/Gesundheit/Resilienz zu fördern.

 

 

Nach Recherche der Amtsverwaltung ist ein qualifizierter Anbieter gefunden worden, mit dem der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages zwischen dem AG und dem Leasinggeber abgeschlossen werden. Hier handelt es sich um standardisierte Verträge, die sich bereits seit Jahren bewährt haben. Die Administration der Leasingvorgänge/Entgeltumwandlung erfolgt über die Personalabteilung der Amtsverwaltung über ein Onlineportal.

 

Die Beschäftigten können aus einem Händlernetz von mehr als 5.000 Fachhändlern in Deutschland wählen. Nach Ablauf der Leasingzeit (36 Monate) können die Beschäftigten dann wählen, ob sie das Rad zurückgeben und ein neues auswählen oder für einen Restwert (ca. 18% Neuwert) kaufen. Sollte ein/e Beschäftigte/r vorzeitig ausscheiden wegen Kündigung etc. gibt es einen sogenanntes Ausfallmanagement, dass den AG weitgehend vor Verpflichtungen schützt.

 

Von der Möglichkeit den berechtigten Mitarbeitern eine Bezuschussung in Höhe von 30 Euro p.M. zu gewähren (Ziffer 6 bzw. §10 der Dienstvereinbarung – siehe Anlage) beabsichtigt der Bürgermeister Gebrauch zu machen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2022f vorgesehen. Neben den beschriebenen Vorteilen der zu erwartenden Steigerung der Fitness/Gesundheit/Resilienz der Beschäftigten erhöht die Gemeinde Schönberg durch diesen Zuschuss auch sein Attraktivität als Arbeitgeber, sowohl für die Bindung und Zufriedenheit der bisherigen beschäftigten Fachkräfte wie auch bei der Akquise neuer Fachkräfte bei frei gewordenen Stellen. In der derzeitigen Arbeitsmarktlage erscheint eine solche Vereinbarung eine Win-Win-Situation für die Beschäftigten wie für die Gemeinde als Arbeitgeber zu gleich zu ergeben.


Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) nutzt die Gemeinde Schönberg als Arbeitgeber die Möglichkeit, einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 Euro zur Leasingrate zu gewähren, um so u.a. eine Steigerung der Fitness, Gesundheit und Resilienz der Beschäftigten zu ermöglichen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.