Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W als Ersatzbeschaffung
Vorlage
PRASD/BV/057/2021
Aktenzeichen
III.2.2/130.17/13
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt, wonach mit der Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W als Ersatzbeschaffung für das vorhandene TSF-W, Baujahr 1996, im Kalenderjahr 2022 begonnen werden soll.

Die Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan als Leitlinie ersetzt jedoch nicht den Beschluss für die im Feuerwehrbedarfsplan geplanten Beschaffungen.

Jede Maßnahme ist gesondert zu beschließen.

 

Die Kosten zur Neubeschaffung eines TSF-W belaufen sich auf ca. 200.000 EUR. 

Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn das Fahrzeug den Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht.

 

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten,  beträgt derzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive Mehrwertsteuer  für ein TSF-W von 120.000,- EUR.

 

Gemäß Nr. 3.5 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens wird die Zuwendungssumme pauschal um 5.000,- EUR erhöht, wenn dies mit einem Allradfahrgestell ausgestattet ist.

Ein Förderbetrag von voraussichtlich 53.000,- € ist somit zu erwarten.

 

Da mehrere Gemeinden des Amtes Probstei an der Beschaffung eines Feuerwehrzeuges interessiert sind, gibt es gem. 3.2 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung, mit der sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöht.

Wenn die Durchführung der Ausschreibung dann noch einem fachkundigen Dritten übertragen wird, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, erhöht sich der Fördersatz gem. 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens um weitere 5 Prozentpunkte.

Demnach könnte eine Fördersumme in Höhe von 65.000,- EUR erzielt werden.

 

Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens  nach § 23 FAG  wurde vorab mit Datum vom 27.10.2021 an die Landrätin des Kreises Plön gerichtet, da die Beantragungsfrist für das Folgejahr gem. 5.1 der Richtlinie am 31. Oktober endete.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit der Beschaffung eines TSF-W mit Allradfahrgestell 

im Kalenderjahr 2022 als gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen, bei der die Ausschreibung über einen externen Dritten erfolgt, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, zu beginnen.

Die Fördersumme beträgt max. 65.000,- EUR.