Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung
hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt, wonach
mit der Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W als
Ersatzbeschaffung für das vorhandene TSF-W, Baujahr 1996, im Kalenderjahr 2022
begonnen werden soll.
Die Zustimmung zum
Feuerwehrbedarfsplan als Leitlinie ersetzt jedoch nicht den Beschluss für die
im Feuerwehrbedarfsplan geplanten Beschaffungen.
Jede Maßnahme ist
gesondert zu beschließen.
Die Kosten zur Neubeschaffung
eines TSF-W belaufen sich auf ca. 200.000 EUR.
Die Beschaffung
eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn das Fahrzeug den
Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien
des Innenministeriums entspricht.
Der Fördersatz für
Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten, beträgt derzeit 40%, bei einem
Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive
Mehrwertsteuer für ein TSF-W von 120.000,-
EUR.
Gemäß Nr. 3.5 der
Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens wird die Zuwendungssumme pauschal
um 5.000,- EUR erhöht, wenn dies mit einem Allradfahrgestell ausgestattet ist.
Ein Förderbetrag von
voraussichtlich 53.000,- € ist somit zu erwarten.
Da mehrere Gemeinden
des Amtes Probstei an der Beschaffung eines Feuerwehrzeuges interessiert sind,
gibt es gem. 3.2 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens die
Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung, mit der sich der Fördersatz um 5
Prozentpunkte erhöht.
Wenn die
Durchführung der Ausschreibung dann noch einem fachkundigen Dritten übertragen
wird, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, erhöht sich der
Fördersatz gem. 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens um weitere
5 Prozentpunkte.
Demnach könnte eine
Fördersumme in Höhe von 65.000,- EUR erzielt werden.
Ein Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des
Feuerlöschwesens nach § 23 FAG wurde vorab mit Datum vom 27.10.2021 an die
Landrätin des Kreises Plön gerichtet, da die Beantragungsfrist für das
Folgejahr gem. 5.1 der Richtlinie am 31. Oktober endete.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt mit der Beschaffung eines TSF-W mit
Allradfahrgestell
im Kalenderjahr 2022 als gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen, bei der die Ausschreibung über einen externen Dritten erfolgt, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, zu beginnen.
Die Fördersumme beträgt max. 65.000,- EUR.