Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Krokau
Vorlage
KROKA/BV/037/2021
Aktenzeichen
II.910.02.09
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Krokau mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 587.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 13.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 101.400 €. Diese orientieren sich am Vorjahresergebnis, da eine Abrechnung der Schulkosten für das Haushaltsjahr 2021 zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung noch nicht erfolgt ist.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Der Gesamtbedarf von 73.500 € liegt um 3.500 € über dem Niveau des Vorjahres. Dies entspricht der Hochrechnung der Fachabteilung.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 liegen mit 546.200 € um 62.400 € über dem Vorjahreswert. Insbesondere werden deutliche Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen aufgrund einer gestiegenen Einwohnerzahl in Verbindung mit einer höheren Finanzausgleichsmasse erwartet.

Die Umlageverpflichtungen steigen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich an. In der Gesamtbetrachtung steigen aber die allgemeinen Deckungsmittel um 34.500 €.

 

Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen dennoch nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 8.100 € planerisch erforderlich.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf: