Betreff
Jahresabschluss Tourist-Service Ostseebad Schönberg 2020
Vorlage
SCHÖN/BV/725/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2020 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes teilgenommen hat, sowie Mitglieder der gemeindlichen Gremien, fand am 20.10.2021 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat die Wirtschaftsprüferin Frau Ojiakor jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschafts- und Tourismusausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 28.09.2021 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen des Gemeindeprüfungsamtes beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2020 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 385.808,16 EUR. Er liegt damit um exakt 159.691,84 EUR unter der im Wirtschaftsplan 2020 angenommenen Verlusthöhe. Die Abweichungen resultieren im wesentlichen aus folgenden Bereichen: Erhöhte Umsatzerlöse von rd. 121.700 EUR aus Mehreinnahmen im Bereich der Kurabgabe, Provisionen, der Strandbenutzungsabgabe und den Strandkorbmieten. Gleichzeitig sind geringere Aufwendungen von rd. 16.100 EUR für Materialaufwand zu verzeichnen, die hauptsächlich pandemiebedingt durch den Ausfall von Veranstaltungen entstanden sind. Ebenso konnten Einsparungen im Bereich Personalkosten von rd. 33.400 EUR verbucht werden. Die Mehrausgaben von rd. 8.900 EUR der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten durch die aufgeführten Mehreinnahmen aufgefangen werden.

 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2020 3.645.426,99 EUR gegenüber 4.016.342,89 EUR zum 31.12.2019.

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2020 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   das Eigenkapital einschließlich des dem Eigenbetrieb dauerhaft zur Verfügung stehenden Sonderpostens aus Investitionszuschüssen nach Verlustausgleich rd.  40 % der Bilanzsumme ausmacht,

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen durch rd. 51 %  langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 20.10.2021 zum Jahresabschluss 2020 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 01.12.2021 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen wurden von der Prüfungsbehörde getroffen: „die Hinweise im Bericht des Wirtschaftsprüfers zur nicht rechtskonformen Erfolgsübersicht (BI.3, Ziffer 2.2. i.V.m. Anl. 10 BI. 8 Fragenkreis 14a) bedürfen der besonderen Beachtung.“

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 385.808,16 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2020 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 545.500,00 EUR geleistet.

Der überzahlte Abschlag in Höhe von 159.691,84 EUR wurde der Gemeinde im Dezember 2020 in Höhe von 152.500 EUR erstattet. Die Summe von 7.191,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2020 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2020 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2020 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.645.426,99 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 385.808,16 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.      Die Überzahlung in Höhe von 7.191,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.