Sachverhalt:
Die
Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die
Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für
das Wirtschaftsjahr 2020 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt
worden.
Die Schlussbesprechung, an der ein Vertreter des
Gemeindeprüfungsamtes teilgenommen hat, sowie Mitglieder der gemeindlichen
Gremien, fand am 20.10.2021 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im
Rahmen dieser Schlussbesprechung hat die Wirtschaftsprüferin Frau Ojiakor jenen
Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschafts- und Tourismusausschusses
und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 28.09.2021 zusammen mit dem
Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen des
Gemeindeprüfungsamtes beantwortet.
Der Jahresverlust 2020 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 erwirtschaftet wurde,
beläuft sich auf 385.808,16 EUR. Er liegt damit um exakt 159.691,84 EUR unter
der im Wirtschaftsplan 2020 angenommenen Verlusthöhe. Die Abweichungen
resultieren im wesentlichen aus folgenden Bereichen: Erhöhte Umsatzerlöse von
rd. 121.700 EUR aus Mehreinnahmen im Bereich der Kurabgabe, Provisionen, der
Strandbenutzungsabgabe und den Strandkorbmieten. Gleichzeitig sind geringere
Aufwendungen von rd. 16.100 EUR für Materialaufwand zu verzeichnen, die
hauptsächlich pandemiebedingt durch den Ausfall von Veranstaltungen entstanden
sind. Ebenso konnten Einsparungen im Bereich Personalkosten von rd. 33.400 EUR
verbucht werden. Die Mehrausgaben von rd. 8.900 EUR der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen konnten durch die aufgeführten Mehreinnahmen aufgefangen werden.
Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2020 3.645.426,99 EUR
gegenüber 4.016.342,89 EUR zum 31.12.2019.
Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf
des Jahres 2020 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des
Prüfungsberichtes).
Der
Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass
1.
die Organisation
der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung
der Geschäftsvorfälle ermöglichten,
2.
bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet
wurden,
3.
das Eigenkapital
einschließlich des dem Eigenbetrieb dauerhaft zur Verfügung stehenden
Sonderpostens aus Investitionszuschüssen nach Verlustausgleich rd. 40 % der Bilanzsumme ausmacht,
4.
das langfristig
gebundene Vermögen durch rd. 51 %
langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,
5.
keine
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und
gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.
Der
abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 20.10.2021 zum
Jahresabschluss 2020 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der
Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 01.12.2021 (Az. 11-524.20.5.1)
übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften
Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen
wurden von der Prüfungsbehörde getroffen: „die
Hinweise im Bericht des Wirtschaftsprüfers zur nicht rechtskonformen
Erfolgsübersicht (BI.3, Ziffer 2.2. i.V.m. Anl. 10 BI. 8 Fragenkreis 14a)
bedürfen der besonderen Beachtung.“
Auf den durch die Gemeindevertretung noch
festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 385.808,16 EUR wurden aus Mitteln des
Haushaltsjahres 2020 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt
545.500,00 EUR geleistet.
Der überzahlte Abschlag in Höhe von 159.691,84 EUR
wurde der Gemeinde im Dezember 2020 in Höhe von 152.500 EUR erstattet. Die
Summe von 7.191,84 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und
Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2020
des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2020 des Tourist-Service
Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Jahresabschluss 2020 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird
bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.645.426,99 EUR in der
geprüften Fassung festgestellt.
3.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020, die mit
einem Jahresverlust in Höhe von 385.808,16 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Die Überzahlung in Höhe von 7.191,84 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.