Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Fiefbergen mit
dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 974.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 160.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 350 % für die Grundsteuer B sowie 350
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 154.700 €. Diesen
liegen damit um 4.900 € unter dem Vorjahreswert.
Die Zahlen sind überwiegend dem Rechnungsergebnis 2020 angepasst
worden. Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung ist die Abrechnung der Schulkosten
für das Haushaltsjahr 2021 noch nicht erfolgt.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Der Gesamtbedarf von 76.000 € liegt geringfügig unter dem Niveau des
Vorjahres. Dies entspricht der Hochrechnung der Fachabteilung.
UAB 6300: Gemeindestraßen
Im Haushaltsjahr 2022 bekommen einige Gemeindestraßen durch den
Schwarzdeckenunter-
haltungsverband eine neue Asphaltierung. Der Eigenanteil der Gemeinde
für das Setzen neuer Bordsteine, der Anpassung der Straßenabläufe o.ä. beträgt
voraussichtlich 70.000 €. Diese Haushaltsmittel sind entsprechend veranschlagt.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Erwartungsgemäß gehen die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen aufgrund
der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen des Vorjahres im Haushaltsjahr 2022 stark
zurück. Gleichzeitig steigen die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und Amtsumlage
deutlich an.
Zur Abfederung dieser Mindereinnahmen ist bereits mit der
Jahresrechnung 2020 eine Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 82.000 € gebildet
worden. Diese Finanzrücklage wird nunmehr wieder komplett aufgelöst.
Aufgrund der hohen Straßenunterhaltungskosten reicht die Auflösung der
Finanzausgleichsrücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht aus.
Zusätzliche 34.900 € müssen aus der allgemeinen Rücklage hierfür bereitgestellt
werden.
Für die Erneuerung der Einsatzschutzkleidung sowie für den laufenden
Ergänzungsbedarf der Feuerwehr sind im Vermögenshaushalt
Haushaltsmittel von 12.000 € eingestellt worden. Zur anteiligen Finanzierung
wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 3.200 € erwartet.
Planerisch ist insgesamt eine Rücklagenentnahme aus der allgemeinen
Rücklage in Höhe von 43.700 € erforderlich ( 34.900 € für den Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes sowie 8.800 € Eigenanteil FF-Ausstattung).
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.