Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Fiefbergen
Vorlage
FIEFB/BV/054/2021
Aktenzeichen
II.910.02.06
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 974.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 160.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 350 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 154.700 €. Diesen liegen damit um 4.900 € unter dem Vorjahreswert.

Die Zahlen sind überwiegend dem Rechnungsergebnis 2020 angepasst worden. Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung ist die Abrechnung der Schulkosten für das Haushaltsjahr 2021 noch nicht erfolgt.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Der Gesamtbedarf von 76.000 € liegt geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. Dies entspricht der Hochrechnung der Fachabteilung.

 

UAB 6300: Gemeindestraßen

Im Haushaltsjahr 2022 bekommen einige Gemeindestraßen durch den Schwarzdeckenunter-

haltungsverband eine neue Asphaltierung. Der Eigenanteil der Gemeinde für das Setzen neuer Bordsteine, der Anpassung der Straßenabläufe o.ä. beträgt voraussichtlich 70.000 €. Diese Haushaltsmittel sind entsprechend veranschlagt.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Erwartungsgemäß gehen die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen aufgrund der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen des Vorjahres im Haushaltsjahr 2022 stark zurück. Gleichzeitig steigen die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und Amtsumlage deutlich an.

Zur Abfederung dieser Mindereinnahmen ist bereits mit der Jahresrechnung 2020 eine Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 82.000 € gebildet worden. Diese Finanzrücklage wird nunmehr wieder komplett aufgelöst.

Aufgrund der hohen Straßenunterhaltungskosten reicht die Auflösung der Finanzausgleichsrücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht aus. Zusätzliche 34.900 € müssen aus der allgemeinen Rücklage hierfür bereitgestellt werden.

 

Für die Erneuerung der Einsatzschutzkleidung sowie für den laufenden Ergänzungsbedarf der Feuerwehr sind im Vermögenshaushalt Haushaltsmittel von 12.000 € eingestellt worden. Zur anteiligen Finanzierung wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 3.200 € erwartet.

 

Planerisch ist insgesamt eine Rücklagenentnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 43.700 € erforderlich ( 34.900 € für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sowie 8.800 € Eigenanteil FF-Ausstattung).

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.