Sachverhalt:
Wie bereits in der
Sitzungsvorlage zur Gemeindevertretersitzung vom 31.08.2021 erläutert, musste
die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schönberg
angepasst werden. In der vorgelegten Neufassung der Satzung fehlte leider der
Bezug auf die in der Gemeinde erforderlichen Hundesteuermarken.
Diese Änderung wurde
nunmehr eingefügt (s. § 17 a und § 18 Abs. 2 Nr. 3 der geänderten Neufassung
der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schönberg).
Die entsprechenden
Änderungen sind im Satzungstext „rot“ gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung ihren Beschluss zu TOP 7 der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.08.2021 aufzuheben und die nunmehr
beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Gemeinde Schönberg zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung
hebt ihren Beschluss zu TOP 7 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.08.2021
auf und beschließt die nunmehr beigefügte Neufassung der Satzung über die
Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Schönberg.