Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
Vorlage
LUTTE/BV/056/2021
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 587.100 € und Ausgaben in Höhe von 643.800 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 19.300 € um 37.400 € auf nunmehr 56.700 € erhöht.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 60.700 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 31.900 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 19.900 EUR gestiegen.

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2021 erhöht sich die beabsichtigte Kreditaufnahme um 3.600 € auf nunmehr 14.400 €. Diese Erhöhung des Kreditbedarfes ist erforderlich, um den Eigenanteil der Gemeinde an der Erneuerung der Einfriedung des Dorfteiches zu finanzieren.

Diese Kreditveränderung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2021 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.