Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde
Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 587.100 €
und Ausgaben in Höhe von 643.800 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach
nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit
diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 19.300 € um 37.400 € auf
nunmehr 56.700 € erhöht.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 60.700 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 31.900 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 19.900 EUR gestiegen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2021 erhöht sich die beabsichtigte
Kreditaufnahme um 3.600 € auf nunmehr 14.400 €. Diese Erhöhung des
Kreditbedarfes ist erforderlich, um den Eigenanteil der Gemeinde an der
Erneuerung der Einfriedung des Dorfteiches zu finanzieren.
Diese Kreditveränderung bedarf der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2021
ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um
Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht
verwiesen.
Beschlussvorschlag
für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.