Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 für das Gebiet "nördlich der Straße Seesternweg, südlich des Deiches und östlich der Straße Verwellengrund"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/703/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits im Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept der Gemeinde Schönberg ist für den Ortsteil Kalifornien zur Förderung des Tourismus und der Verlängerung der Saison die Ansiedlung eines Hotels vorgesehen. Nach der Schließung und des Verkaufs des Hotel Seestern gibt es nun Investoren, die ein gemeinsames Hotelprojekt auf den Grundstücken nördlich des Seesternweg, Hausnummern 1 bis 9 umsetzen wollen.

 

Das Hotelprojekt wurde den Bürgerinnen und Bürgern bereits im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 01.10.2021 vorgestellt. Es soll nun das erforderliche Bauleitplanverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 eingeleitet werden. Alle Details zur Planung sind dann im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens zu entwickeln und nach dem Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. 

 

Der anliegende Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde zunächst vorläufig festgelegt, im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens kann der Geltungsbereich durchaus noch erweitert oder aber reduziert werden. Die Planungskosten werden der Gemeinde von den Investoren erstattet. Hierzu wurde bereits ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abgeschlossen.  


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 für das Gebiet „nördlich der Straße Seesternweg, südlich des Deiches und östlich der Straße Verwellengrund“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure,  für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke´s Landschaften, für die Erstellung eines Schallgutachtens für Gewerbe- und Verkehrslärm sowie für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster und für die Erschließungsplanung dem Ingenieurbüro Hauck erteilt. 

  2. Das Planverfahren ist gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.