Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
Vorlage
STEIN/BV/078/2021
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stein mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.459.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 344.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 287.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 77.000 EUR gestiegen.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stein nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2021 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.