Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung Rauher Berg
Vorlage
SCHÖN/IV/692/2021
Aktenzeichen
II.3.
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2018 beantragte die Gemeinde Schönberg nach intensiver Gremienberatung im Bau- und Verkehrsausschuss über das Ordnungsamt des Amtes Probstei bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Kreises Plön die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich der Straße Rauher Berg. Daraufhin erfolgte am 06.02.2019 eine Verkehrsschau, bestehend aus der Polizeidirektion Kiel, dem Ordnungsamt des Amtes Probstei und der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Gemeinde abzulehnen ist.

 

Als der Bürgermeister der Gemeinde Schönberg von dem Ergebnis der Verkehrsschau erfuhr, bat er um eine erneute Verkehrsschau, um die Problematik persönlich vortragen zu können. Ein solcher Ortstermin fand im Rahmen einer Verkehrsschau am 09.05.2019 statt. An ihr hat seitens der Gemeinde neben dem Bürgermeister auch der Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses sowie sein Stellvertreter teilgenommen. Die Verkehrskommission, bei dem Termin bestehend aus dem LBV Rendsburg, der Polizeidirektion Kiel und der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön, ist aber auch bei dem Termin zu keinem anderen Ergebnis gekommen, als den Antrag der Gemeinde abzulehnen. „Die nach § 45 Abs. 9 StVO erforderliche Gefahrenlage, die auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt, konnte auch bei der zweiten Verkehrsschau nicht festgestellt werden“, heißt es in dem Protokoll zur Begehung.

 

Und weiter heißt es in dem Schreiben vom Amt für Sicherheit und Ordnung/Verkehrsaufsicht des Kreises Plön vom Mai 2019: „Die Straße ist sehr schmal und hat eine strake Kurve, daher kommt es zwar immer wieder vor, dass LKW im Begegnungsverkehr auf dem Bürgersteig ausweichen. Diese vermeintliche Gefährdung der Fußgänger tritt aber auch bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h ein. Eine Darstellung der Unfallgeschehen in der Straße „Rauher Berg“ für die letzten 3 Jahre zeigte an, dass dort zwar drei Unfälle passiert sind, die aber nicht im Kurvenbereich lagen. Auch wäre hier eine Überwachung der Geschwindigkeit durch die vorhandene Straßenlage nicht möglich.“

 

Zum Thema Gewichtsbeschränkung für LKW heißt es in dem Schreiben weiter: „Eine Gewichtsbeschränkung, wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, müsste durch ein Gutachten belegt werden. Der Schwerlastverkehr müsste dann an einer anderen Stelle durch den Ort geführt werden.“ Abschließend erfolgt noch der Rat: „Der Gemeinde wird angeraten, einmal die Überlegung anzustellen, ob die Möglichkeit einer Verbreiterung der Straße, durch den Ankauf von Flächen der dortigen Hauseigentümer, bestehen würde.“

 

Im Mai 2020 hat der Bürgermeister erneut einen Anlauf gestartet und gebeten zu prüfen, ob eine Gewichtsbeschränkung auf 18 Tonnen in der Straße Rauher Berg erfolgen könnte. Der aktuelle Sachgrund dafür: Die Veränderung der Tonnage-Beschränkung auf der Straße Damm auf max. 18 Tonnen, hat nach eigener Einschätzung dazu geführt, dass jetzt der Schwerlastverkehr und der große Teil des Durchfahrtsverkehrs als Ausweichstrecke (vermutlich durch alte Navigationsgeräte geführt) über die Straße Rauher Berg fährt. Das führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in der sehr engen Straße und trägt so zu einer zusätzlichen Gefährdung bei. Zudem kommt es nun häufiger dazu, dass diese Großfahrzeuge über den Bürgersteig ausweichen und diesen auf Dauer beschädigen.

 

Gewünscht ist, dass der Schwerlastverkehr (über 18 Tonnen) über die (Landes-)Straße Kuhlenkamp in den Ort bzw. zum Gewerbegebiet fährt, statt durch die Straße Rauher Berg. Sollte der Kreis sich der Begründung dieser Maßnahme nicht in vollem Umfang anschließen wollen, hat der Bürgermeister folgenden alternativen Vorschlag eingebracht: In der Straße Rauher Berg soll zumindest eine Temporeduzierung ausschließlich für Lkw ab 7,5 Tonnen auf 30 km/h erfolgen.

 

Zwischenzeitlich wurden von der Gemeinde auf beiden Seiten vor der Kurve Schilder mit der Bitte „Freiwillig 30“ angebracht, um insbesondere ortsunkundige Touristen oder Tagesgäste darauf aufmerksam zu machen, dass man hier unbedingt langsamer fahren sollte. Letztlich befindet sich in der weiteren Umgebung eine Kindertagesstätte und die Straße ist zudem auch Schulweg für einige Kinder.

 

Mit dem Planungsbüro, das das Verkehrskonzept im Auftrag der Gemeinde Schönberg erstellt, ist kürzlich vereinbart worden, eine letzte Bürgerbeteiligungsmaßnahme durchzuführen und dann zum Jahresende das Verkehrskonzept final fertigzustellen und ggf. Argumente dafür zu liefern, zumindest in großen Teilen des gesamten Ortskerns von Schönberg, Tempo 30 im Rahmen einer oder mehrerer 30-Zone(n) als Höchstgeschwindigkeit vorzugeben.