Sachverhalt:
Gemäß
§ 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Schönberg ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten über und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben sowie die über- und außerplanmäßigen eingegangenen
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 €
festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als
erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen
ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis
gedeckt sind, in Höhe von 19.062,65 € entstanden.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die im
1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.062,65
€ zur Kenntnis.
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über-und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 19.062,65 € zur Kenntnis.