Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/686/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönberg ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 19.062,65 € entstanden.

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.062,65 € zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über-und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.062,65 € zur Kenntnis.