Sachverhalt:
Die Gemeinde Passade hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2021 ein Innenbereichsgutachten beschlossen. Um nun entscheiden zu können, in welchem Bereich des Ortes welche bauliche Entwicklung erfolgen soll, ist zunächst die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes angedacht.
Bei der Erstellung von sog. Ortsentwicklungskonzepten
geht es im Gegensatz zum Innenbereichsgutachten um eine thematisch deutlich
breitere Untersuchung eines Ortes. Im Rahmen der Untersuchung eines Ortes
hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen und dabei unter weitestgehender
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (unabhängig von der Frage ob sie
Eigentümer von Flächen sind) geht es um Themen wie z.B.
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dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen
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Multifunktionsgebäude
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Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
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Umnutzung öffentlicher Bausubstanz
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Einrichtungen der Grundversorgung
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demographischer Wandel
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gesellschaftliche Themen
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usw. usw.
Folgen des demographischen Wandels können dabei eine ebenso große Rolle
spielen, wie gesellschaftliche Strukturen. Die Themenvielfalt ist dabei sehr
offen gestaltet. Einen durchaus guten Überblick gibt der der Vorlage beigefügte
Artikel über die Erstellung eines Konzeptes in der Gemeinde Schlesen. Auch über
die Gemeinde Martensrade ist bereits in den Kieler Nachrichten berichtet
worden.
Ziel eines derartigen Konzeptes ist es dabei auch, in einem breiten
Konsens möglichst mit der Bevölkerung konkrete Maßnahmen für die künftige
Entwicklung der Gemeinde zu verorten.
Derartige Konzepte werden aus sog. GAK-Mitteln mit 75 % der Bruttokosten
durch das Land gefördert. Interessant ist daneben der Umstand, dass gewisse
konkrete Projekte, die sich aus dem Konzept ergeben können und umgesetzt werden
sollen, nur gefördert werden, wenn zuvor ein
Ortsentwicklungskonzept erstellt wurde.
Die Kosten werden seitens der Verwaltung auf Basis von konkreten Angaben
aus dem Amt Selent/Schlesen mit ca. 25.000,-- € - 30.000,-- € brutto geschätzt.
Nach Abzug der Förderung in Höhe von 75% betrüge der Eigenanteil der Gemeinde
daher ca. 6.250,-- € - 7.500,-- €.
Ein derartiges Konzept böte bei größtmöglicher Beteiligung der
Bevölkerung nicht nur die Chance für die Basis einer künftigen geordneten
Entwicklung der Gemeinde, sondern auch die Chance auf Fördermittel bei der
Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Anlagenverzeichnis:
Zeitungsartikel vom 25.08.2020 / Gemeinde Schlesen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes.
Die Verwaltung wird gebeten, mind. 3 Angebote einzuholen und auf der Basis
einen Förderantrag beim Land zu stellen.