Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
FIEFB/BV/052/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.12.2018 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreilandanlagen gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Wegeausschusses kurz vor dem formellen Aufstellungsbeschluss am 21.11.2018 durchgeführt. Das Projekt wurde den Bürgerinnen und Bürgern anhand einer Präsentation vorgestellt, sie hatten anschließend Gelegenheit Anregungen vorzutragen und Fragen zu stellen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.01.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.02.2021 bis 12.03.2021, sie wurden mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 9 als Satzung zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Fachbeitrag Artenschutz


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Fachbeitrag Artenschutz wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Nach Erteilung der Genehmigung des Innenministeriums zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Bebauungsplan Nr. 9 durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Der Bebauungsplan Nr. 9 ist sodann in das Internet auf der Seite des Amtes Probstei unter www.amt-probstei.de einzustellen.