hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.12.2018 den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Ausweisung von Flächen für
Photovoltaikfreilandanlagen gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Sitzung des
Bau- und Wegeausschusses kurz vor dem formellen Aufstellungsbeschluss am
21.11.2018 durchgeführt. Das Projekt wurde den Bürgerinnen und Bürgern anhand
einer Präsentation vorgestellt, sie hatten anschließend Gelegenheit Anregungen
vorzutragen und Fragen zu stellen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 23.01.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2020 wurde der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.02.2021
bis 12.03.2021, sie wurden mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de
zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des
Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen
des Planungsbüros vorzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 9 als Satzung zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Fachbeitrag Artenschutz
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die
Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen
gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.
- Die Gemeindevertretung beschließt den
Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie
Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw.
aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung (Satzungsbeschluss).
Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Fachbeitrag Artenschutz wird
in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung gebilligt.
- Nach Erteilung der Genehmigung des
Innenministeriums zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der
Bebauungsplan Nr. 9 durch Bekanntmachung im Probsteier Herold
rechtskräftig zu machen. Der Bebauungsplan Nr. 9 ist sodann in das
Internet auf der Seite des Amtes Probstei unter www.amt-probstei.de einzustellen.