hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.12.2018 den Aufstellungsbeschluss
zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für
Photovoltaikfreilandanlagen gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde gemäß
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Wegeausschusses
kurz vor dem formellen Aufstellungsbeschluss am 21.11.2018 durchgeführt. Das
Projekt wurde den Bürgerinnen und Bürgern anhand einer Präsentation
vorgestellt, sie hatten anschließend Gelegenheit Anregungen vorzutragen und
Fragen zu stellen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
23.01.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2020 wurde der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.02.2021 bis 12.03.2021, sie wurden mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Fachbeitrag Artenschutz
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Fachbeitrag Artenschutz wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
- Die Planunterlagen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.