Sachverhalt:
Der Bund und das Land fördern die Beschaffung
von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas.
Gespräche zwischen Bund und Land über die
notwendige Verwaltungsvereinbarung zur Förderung haben noch nicht begonnen.
Erst nach Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung kann das Land eine
entsprechende Förderrichtlinie erlassen.
Durch den Bund werden nur bestimmte
Gerätetypen als förderfähig erachtet. Mit näheren Informationen zu den
förderfähigen Geräten ist im Laufe des August zu rechnen. Das Land befindet
sich im Gespräch mit der GMSH darüber, wie für die Bedarfe der Schulen ggf. eine
Sammelbeschaffung möglich ist, bei der die Förderfähigkeit der Geräte bereits
vorgeprüft wurde.
Die Beschaffung von Luftfiltern wird nur bei
Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert. 50 % der Kosten trägt der
Bund, 25 % das Land und 25 % müssen die Schulträger als Eigenanteil übernehmen.
Die Förderung soll unter anderem nur für Räume zur Verfügung stehen, die eine
eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d. h. keine raumlufttechnische Anlage
mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem
Querschnitt.
Derzeit wird ermittelt, für wie viele Räume
Luftfilter beschafft werden könnten und wie hoch in etwa der Eigenanteil des
Schulträgers ausfallen wird. Nähere Erläuterungen erhalten Sie in der Sitzung.
Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob
eine Beschaffung angedacht werden soll und wenn ja, in welchem Umfang. Die
Anschaffung von mobilen Luftfiltern stellt einen zusätzlichen Baustein in der
Bekämpfung der Corona-Pandemie dar, das Tragen von Masken, die Einhaltung der
Hygieneregeln sowie regelmäßiges Lüften wird dadurch jedoch nicht ersetzt.