Betreff
Einbau von mobilen Luftfilteranlagen
Vorlage
SV/BV/100/2021
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bund und das Land fördern die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas.

Gespräche zwischen Bund und Land über die notwendige Verwaltungsvereinbarung zur Förderung haben noch nicht begonnen. Erst nach Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung kann das Land eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen.

Durch den Bund werden nur bestimmte Gerätetypen als förderfähig erachtet. Mit näheren Informationen zu den förderfähigen Geräten ist im Laufe des August zu rechnen. Das Land befindet sich im Gespräch mit der GMSH darüber, wie für die Bedarfe der Schulen ggf. eine Sammelbeschaffung möglich ist, bei der die Förderfähigkeit der Geräte bereits vorgeprüft wurde.

 

Die Beschaffung von Luftfiltern wird nur bei Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert. 50 % der Kosten trägt der Bund, 25 % das Land und 25 % müssen die Schulträger als Eigenanteil übernehmen. Die Förderung soll unter anderem nur für Räume zur Verfügung stehen, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben, d. h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt.

 

Derzeit wird ermittelt, für wie viele Räume Luftfilter beschafft werden könnten und wie hoch in etwa der Eigenanteil des Schulträgers ausfallen wird. Nähere Erläuterungen erhalten Sie in der Sitzung.

 

Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob eine Beschaffung angedacht werden soll und wenn ja, in welchem Umfang. Die Anschaffung von mobilen Luftfiltern stellt einen zusätzlichen Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie dar, das Tragen von Masken, die Einhaltung der Hygieneregeln sowie regelmäßiges Lüften wird dadurch jedoch nicht ersetzt.