Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
ZAS/IV/030/2021
Aktenzeichen
II
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der
Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der
Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Verbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden
Haushaltsjahr sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keinerlei
über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Die
Verbandsversammlung nimmt dieses zur Kenntnis.