Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wisch ist die
Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben von 630,01 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe
von 6.257,91 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 630,01 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 6.257,91 € wird die Zustimmung erteilt.