Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stakendorf
ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise sind
unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen
Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 267,27 € entstanden. Eine entsprechende
Aufstellung ist beigefügt.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen und die
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 1.100,14 €
entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 267,27 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 1.100,14 € wird die Zustimmung erteilt.