Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
PRASD/BV/050/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prasdorf ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Aufgrund der bereits erfolgten Nachtragshaushaltsplanung sind derzeit
keinerlei über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2021 entstanden.
Die Gemeindevertretung nimmt dieses zur Kenntnis.