Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
PRASD/BV/050/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prasdorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Aufgrund der bereits erfolgten Nachtragshaushaltsplanung sind derzeit keinerlei über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2021 entstanden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt dieses zur Kenntnis.