Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Passade ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 2.723,64 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 137.734,16 €
entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.723,64 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
von 137.734,16 € wird die Zustimmung erteilt.